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Brüsseler Verbündete. EU-Parlamentschef Martin Schulz (links) und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.

© dpa

Plan der Brüsseler Kommission: EU-Parlament soll stärker an Gesetzgebung beteiligt werden

Die EU-Kommission will dem Europaparlament und den Mitgliedstaaten mehr Gestaltungsspielraum bei der Gesetzgebung einräumen. Im Gegenzug verlangt die Kommission einem internen Papier zufolge aber vom Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten Gefolgschaft bei ihren Plänen zum Bürokratieabbau.

Die EU-Kommission geht einen Schritt auf das Europaparlament und den Rat zu. Wie aus einem Papier der EU-Kommission, das EurActiv vorliegt, hervorgeht, will die Brüsseler Behörde künftig jedes Ersuchen der beiden anderen EU-Institutionen zur europäischen Gesetzgebung „ernsthaft in Betracht“ ziehen. Sie wolle auch zum ersten Mal ihre Beweggründe erläutern, wenn sie es ablehnt, Regeln auszuarbeiten, heißt es weiter.

Dem Papier zufolge ist die Brüsseler Behörde willens, nationale Experten „systematisch“ bei der Ausarbeitung von Rechtsakten bei der EU-Gesetzgebung hinzuzuziehen. Doch im Gegenzug verlangt Brüssel eine Verpflichtung zur Unterstützung ihres Vorgehens beim Bürokratieabbau. Ein derartiger Deal wird in einem Vereinbarungsentwurf der drei wichtigsten Institutionen dargelegt. Die Kommission verfügt im Zusammenspiel der Institutionen über das Initiativrecht und kann daher neue EU-Gesetze vorschlagen. Derartige Gesetzesinitiativen werden normalerweise sowohl vom Rat als auch vom Parlament geändert, die letztlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf vereinbaren. Das Gesetz muss dann in die nationalen Gesetzbücher aufgenommen werden.

Nach derzeitigem Stand kann das EU-Parlament die Kommission zur Gesetzgebung auffordern. Doch es nutzt diese Machtbefugnis weitaus seltener aus als der Rat. Dafür muss die Mehrheit aller Europaabgeordneten einen Ausschussbericht unterstützen, der die Kommission zur Gesetzgebung auffordert. Erst dann muss die Kommission diesen in Betracht ziehen. Zuvor muss allerdings die Konferenz der Präsidenten im EU-Parlament dem Ausschussbericht grünes Licht geben.

EurActiv hatte bereits am 30. April exklusiv über Details zu einer Neuorganisation der Politikgestaltung berichtet. Dazu gehört auch die dreiseitige Verpflichtung, eine bessere Rechtsetzung zum Bürokratieabbau anzustreben. Jetzt werden weitere Einzelheiten zu dieser inter-institutionellen Vereinbarung zur besseren Rechtsetzung bekannt.

Delegierte Rechtsakte

Die Kommission hat die Befugnis, sogenannte delegierte Rechtsakte zu vereinbaren. Sie geben oft sehr sperrige und technische Regeln für die Umsetzung von EU-Recht vor. Parlament und Rat können delegierte Rechtsakte entweder billigen oder ablehnen. Sie können sie aber nicht abändern. „Die Kommission wird systematisch Experten, die von allen Mitgliedsstaaten ernannt werden, zur Vorbereitung der Entwürfe delegierter Rechtsakte hinzuziehen“, heißt es in dem Dokument. Nach dem Treffen mit den Experten wird die Kommission ihre Schlussfolgerungen und ihren Aktionsplan erläutern. Bevor der Vertrag von Lissabon 2009 in Kraft trat, wurde die Umsetzung großer Teile der EU-Gesetzgebung von Ausschüssen, die aus Experten der Mitgliedsstaaten bestanden, beaufsichtigt – im so genannten Komitologie-Verfahren.

In dem Entwurf der Vereinbarung werden weitere Punkte aufgelistet: So verpflichtet sich die EU, nur dort gesetzgeberisch tätig zu werden, wo es notwendig ist. Neue Regeln sollten „geringstmögliche“ Belastungen für die Betroffenen mit sich bringen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken. Die Institutionen unterstützen dem Entwurf zufolge ferner die Bewertung der bestehenden Gesetzgebung und Folgeabschätzungen, um eine bessere Rechtsetzung zu erreichen. Parlament und Rat werden sich mit den Vorschlägen der Kommission befassen, indem sie deren Studie zur Folgenabschätzung untersuchen. In der Vereinbarung taucht erneut die Forderung der Kommission auf, wonach jegliche „wesentliche Änderung“ an einem Gesetzentwurf einer weiteren Folgenabschätzung unterliegen muss.

Im Gegenzug will die Kommission dem Rat und dem Parlament regelmäßig in ihrem jährlichen Arbeitsprogramm über die erzielten Fortschritte berichten. Die Kommission wird jährlich über den aktuellen Stand bei der Anwendung von EU-Recht berichten. Jedes Jahr wird sie eine Prioritätenliste für die Gesetzgebung mit dem Rat und dem Parlament vereinbaren. Dem durchgesickerten Dokument zufolge werden die drei Institutionen ein „angemessenes Maß an Transparenz“ bei ihren dreiseitigen Gesprächen zu Gesetzesvereinbarungen gewährleisten. Die Europäische Bürgerbeauftragte signalisierte bereits ihre Absicht, die Geheimniskrämerei solcher „Trilog“-Verhandlungen zu untersuchen. „Die Kommission will das Parlament und den Rat dazu zwingen, Folgenabschätzungen zu politischen Kompromissen zu machen“, sagt Paul de Clerk von Friends of the Earth Europe. „Das untergräbt unsere demokratischen Entscheidungsfindungsprozesse und (ist) ein Griff nach der Macht der Kommission auf Kosten des Parlaments und des Rats.“ Der Ausschuss für Regulierungskontrolle würde nicht dazu genutzt, ein Veto gegen Gesetze einzulegen, sondern, um sich gänzlich auf Folgenabschätzungen zu konzentrieren, ist aus Kommissionskreisen zu hören.

Bessere Rechtsetzung

Eine bessere Rechtsetzung ist eine der Prioritäten der neuen Juncker-Kommission. Und der erste Vize-Präsident der Kommission, Frans Timmermans, führt diese Initiative an. In Zeiten immer größer werdender Europaskepsis will man den Eindruck vermeiden, es gebe zu viel unnötige und wirkungslose EU-Regulierung. Timmermans sieht sich mit Vorwürfen konfrontiert, wonach sich hinter dem Begriff der besseren Rechtsetzung eigentlich die Deregulierung und die Senkung von Umwelt- und Sozialstandards verbergen.

Kritiker verweisen dabei auf den Rückzug des Pakets zur Kreislaufwirtschaft und die wahrscheinliche Streichung der Ausweitung des Mutterschutzes. Timmermans beharrt hingegen darauf, dass eine bessere Regulierung unnötige Belastungen für Unternehmen beseitigen wird. Er sieht das Ganze als Teil der Verpflichtung der EU, "groß bei den großen Dingen und klein bei den kleinen Dingen" aufzutreten.
Es bleibt abzuwarten, ob der zunehmende Konzentration auf Konsultationen, Folgenabschätzungen und Expertentreffen in der Öffentlichkeit als Bürokratieabbau ankommt. Die Kommission äußert sich nie zu durchgesickerten Dokumenten.

Erschienen bei EurActiv und aus dem Englischen übersetzt von Alexander Bölle. Der Tagesspiegel und das europapolitische Onlinemagazin EurActiv kooperieren miteinander.

James Crisp

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