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Polen: Verwirrung um Äußerung zu polnischem Grenzvertrag

Die polnische Außenministerin Fotyga hat ihre Äußerungen über eine mögliche Neuverhandlung des deutsch-polnischen Grenzvertrags zurückgenommen. Eine Klage von deutschen Vertriebenen hatte in Polen für heftige Reaktionen gesorgt.

Warschau/Berlin - Polen habe "nie gewünscht und wünscht nicht, den deutsch-polnischen Grenzvertrag von November 1990 neu zu verhandeln oder zu ändern", hieß es in einer am Dienstagabend veröffentlichten Stellungnahme der Ministerin. Fotyga erklärte weiter, dass angesichts der aktuellen Lage "ein gemeinsames Handeln notwendig geworden" sei, "um Polen in Form eines Vertrags rechtliche Garantien zu geben, mit denen es den Entschädigungsforderungen deutscher Staatsbürger als Konsequenz aus dem Zweiten Weltkrieg begegnen kann." Solche Garantien könnten in den deutsch-polnischen Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit von 1991 aufgenommen werden, schlug Fotyga vor.

Die polnische Außenministerin hatte zuvor im polnischen Rundfunksender Trojka zu einer Klage der Vertriebenen-Vertretung Preußische Treuhand beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Stellung genommen. Auf die Klage müssten "sehr klare Reaktionen" folgen, sagte sie in dem Interview. Auf die Frage, ob damit eine Neuverhandlung des deutsch-polnischen Grenzvertrages von 1990 gemeint sein könnte, erwiderte Fotyga: "Ja, das ist genau das." Der Vertrag legt die Oder-Neiße-Linie als Grenze zwischen Deutschland und Polen endgültig fest.

Mit dem Interview hatte Fotyga neue Spannungen im deutsch-polnischen Verhältnis ausgelöst. Deutsche Politker wiesen die Äußerungen entschieden zurück. Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Günter Gloser (SPD), sagte dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe), da es sich bei der Klage der Preußischen Treuhand um eine private Klage handle, gebe es "keinen Grund, nun über den Grenzvertrag zu verhandeln". Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Walter Kolbow sprach von einer "überraschenden und befremdlichen Verknüpfung beider Themen". "Die Koppelung ist völkerrechtlich nicht angemessen", sagte Kolbow. Die Bundesregierung habe sich im Übrigen sehr deutlich von den gegenstandslosen Klagen der umstrittenen Preußlischen Treuhand distanziert und werde diese Haltung auch vor Gerichten vertreten. (tso/AFP)

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