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Mehr Licht aufs Rotlicht verspricht sich die Koaliton vom neuen Prostitutionsgesetz. Das Bild zeigt eine aktuelle Ausstellung über Prostitution im 19. Jahrhundert in Amsterdam.

© Robin van Lonkhuijsen/dpa

Prostitutionsgesetz: Bundestag beschließt Anmeldepflicht für Prostituierte

Kondompflicht für Freier, Gesundheitsberatung für Prostituierte, Zuverlässigkeitsprüfung für Bordellbesitzer: Der Bundestag hat ein umfassendes Maßnahmenpaket verabschiedet.

Der Bundestag hat am Donnerstag ein ganzes Bündel von Maßnahmen beschlossen, das Prostituierte in Deutschland umfassend schützen soll. Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte, das Gesetz biete den betroffenen Frauen einen besseren Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Zwang. Die Opposition beklagte hingegen, genau diese Ziele würden verfehlt.

Verschiedenen Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland zwischen 150 000 und 700 000 Prostituierte. Sie sind künftig verpflichtet, sich alle zwei Jahre bei den Behörden anzumelden und einmal pro Jahr zum Gesundheitsamt zu gehen. Für 18- bis 21-Jährige gelten noch kürzere Intervalle. „Diese Pflichten gelten nicht der Gängelung, sondern dem Schutz der Frauen“, erklärte Schwesig.

Doch Kritiker halten gerade die Anmeldepflicht für kontraproduktiv. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, warnte: „Prostituierte werden sich nicht anmelden, und sie werden in Zukunft dann illegal arbeiten“ - und damit bleibe ihnen erst recht jeder Schutz verwehrt.

Auch die Eröffnung eines Bordells ist künftig nur noch mit Erlaubnis der Behörden zulässig - und dafür muss sich der Betreiber einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. „Wir lassen es nicht mehr zu, dass jeder, der einschlägig vorbestraft ist, ein Bordell eröffnen kann“, sagte Nadine Schön von der CDU. Für Bordelle gelten künftig gesetzliche Mindeststandards wie eine Trennung von Arbeits- und Wohnräumen oder das Verbot von Sex-Flatrates. Bei einem Verstoß gegen die Auflagen drohen den Betreibern Bußgelder von 50 000 Euro.

Mit einer Geldstrafe bis zu 50 000 Euro müssen auch Freier rechnen, wenn sie gegen die Pflicht zur Benutzung eines Kondoms verstoßen. Dadurch sollen Prostituierte besser vor übertragbaren Krankheiten geschützt werden. Wer wissentlich die Dienste einer Zwangsprostituierten in Anspruch nimmt, muss sogar mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren rechnen. Das sieht ein Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels vor, das der Bundestag am späteren Nachmittag ebenfalls verabschieden wollte. (dpa)

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