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Politik: Prozess gegen BRD: Krenz darf zur Urteilsverkündung nach Straßburg reisen

Der inhaftierte frühere DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz bekommt Sonderurlaub, um zur Urteilsverkündung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg zu fahren. Krenz hatte bei den europäischen Richtern gegen seine Verurteilung zu sechseinhalb Jahren Haft wegen Totschlags an DDR-Flüchtlingen geklagt.

Der inhaftierte frühere DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz bekommt Sonderurlaub, um zur Urteilsverkündung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg zu fahren. Krenz hatte bei den europäischen Richtern gegen seine Verurteilung zu sechseinhalb Jahren Haft wegen Totschlags an DDR-Flüchtlingen geklagt. Sowohl der Bundesgerichtshof als auch das Bundesverfassungsgericht hatten den Schuldspruch bestätigt. Krenz will eine Verurteilung der Bundesrepublik wegen Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention erreichen. Danach darf niemand für Taten verurteilt werden, die zum Zeitpunkt ihres Begehens nicht strafbar waren.

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