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Becker

© dpa

RAF: Mordfall Buback: Überführt DNS-Test Verena Becker?

Mehrere RAF-Terroristen sind in den 80er Jahren wegen des Mordes an Siegfried Buback ins Gefängnis gewandert. Wer auf den Generalbundesanwalt schoss, ist aber bis heute unklar. Ein DNS-Test soll nun Licht ins Dunkel bringen - vor allem über die Mitwirkung von Verena Becker.

Im Fall des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback hat die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker eingeleitet. Behördensprecherin Sonja Heine bestätigte entsprechende Informationen des SWR. Weil Becker damit als Beschuldigte gilt, kann die Ermittlungsbehörde nun Genmaterial von ihr erheben und es mit DNS-Spuren abgleichen, die nach dem Mord an Buback im Jahr 1977 gefunden worden waren. "An der Verdachtslage hat sich in den letzten Monaten nichts geändert", sagte Heine.

Konkret geht es um drei DNS-Mischspuren, die nach dem Mord an Buback und seinen beiden Begleitern in einem Motorradhelm, Motorradhandschuhen sowie einer Jacke im Fluchtfahrzeug gefunden worden waren. Bereits im Dezember hatten die Bundesanwälte bekannt gegeben, dass bei diesen drei Spuren eine Frau als Miturheberin nicht auszuschließen ist. Ein sicherer Hinweis auf Becker ist nach Angaben Heines aber auch nach der neuerlichen Analyse nicht zu erwarten - allenfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit. Denkbar sei aber auch, dass sie am Ende mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden könne.

Boock bringt Wisniewski ins Spiel

Als unmittelbare Mittäter an dem Anschlag in Karlsruhe gelten der noch inhaftierte Christian Klar sowie Knut Folkerts und Günter Sonnenberg; als Rädelsführerin wurde Brigitte Mohnhaupt verurteilt. Wer von ihnen die tödlichen Schüsse vom Sozius eines Motorrads abgegeben hatte, blieb aber offen. Die entsprechenden Akten des Prozesses werden bis heute unter Verschluss gehalten. Seit April 2007 ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen Stefan Wisniewski, der vom Ex-Terroristen Peter-Jürgen Boock als möglicher Schütze genannt wurde. Michael Buback, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, hatte aber immer wieder Verena Becker als mögliche Mörderin genannt.

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) hat im Januar Beugehaft gegen Mohnhaupt, Folkerts und Klar verhängt, um ihr Schweigen zum Mordfall Buback zu brechen. Diese Entscheidung wird derzeit vom BGH-Staatsschutzsenat überprüft. (jvo/dpa)

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