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Politik: Rassen gelten in Europa meist als unerwünscht - In Frankreich bleibt die Pitbull-Liebe seit Jahren folgenlos

In Frankreich, Großbritannien, Schweden und den Niederlanden sind Kampfhunde seit einigen Jahren kaum noch zu sehen. Für ihre Haltung, Zucht und Verkauf gibt es harte Auflagen oder sogar Verbote.

In Frankreich, Großbritannien, Schweden und den Niederlanden sind Kampfhunde seit einigen Jahren kaum noch zu sehen. Für ihre Haltung, Zucht und Verkauf gibt es harte Auflagen oder sogar Verbote. Dabei konzentrieren sich diese Länder überwiegend auf die zwei gängigen Rassen Pitbull-Terrier (auch American Staffordshire Terrier genannt) und Bullterrier. Alle weiteren Kampfhunderassen werden auch in Deutschland äußerst selten gehalten.

In Frankreich sollen Kampfhunde nach dem Willen des Gesetzgebers innerhalb der kommenden zehn Jahre aussterben. Seit Januar 2000 müssen dort alle Tiere sterilisiert werden. Zusätzlich verbietet das neue Gesetz den Import und den Handel der Rassen. Bei einem Verstoß drohen sechs Monate Haft und eine Geldstrafe von umgerechnet 2000 Mark. Darüber hinaus dürfen die Tiere nur mit Maulkorb und angeleint auf die Straße. Ihre Besitzer müssen sie registrieren lassen sowie speziell versichern und beide Nachweise ständig mit sich führen.

In Großbritannien verbietet eine ähnliche Regelung seit 1991 die Zucht und den Verkauf der Tiere. In Schweden ist seit 1995 die Haltung von Pitbull-Terriern verboten; 1997 wurde diese Regelung noch ausgeweitet: Seither braucht jeder Hund, der auffällig aggressiv wird, zumindest eine Genehmigung. Eine ähnliche Vorschrift gibt es in der gültigen Berliner Hundeverordnung, die in einem solchen Fall Leinen- und Maulkorbzwang vorsieht und vom Halter den "Hundeführerschein" einer Hundeschule verlangt.

In den Niederlanden sind Pitbull-Terrier gleichfalls verboten. Wer dort mit seinem Kampfhund Urlaub machen will, hat gleichfalls schlechte Karten, denn er darf das Tier nicht über die Grenze mitnehmen. Dieses "Einfuhrverbot" gilt übrigens auch in Schweden.

Nach zahlreichen Bissvorfällen mit Kampfhunden hat inzwischen auch Polen eine schwarze Liste erstellt. Elf Rassen, unter anderem Pitbulls und Bulldoggen, dürfen dort seit Januar 1999 nur mit Erlaubnis der Kommunalbehörden gehalten werden. Und am Eingang des Grundstücks, auf dem sie leben, muss ein Schild unübersehbar auf mögliche Gefahren hinweisen.

CS

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