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Im Fokus. Die AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke und André Poggenburg (rechts) bei einer AfD-Demonstration 2016 in Erfurt.

© Martin Schutt/dpa

Rechte Hetze von Höcke bis Poggenburg: Wie der Verfassungsschutz sich zur AfD verhalten kann

Ist die AfD-Hetze Anlass genug, die Partei vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen? Der Nachrichtendienst könnte auf jeden Fall Personen und Zirkel beobachten. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Frank Jansen

Die Hetze aus der AfD geht in Serie. Kaum haben Björn Höcke, Alice Weidel oder Alexander Gauland gepöbelt, kommt der nächste. Beim politischen Aschermittwoch war André Poggenburg dran, AfD-Chef in Sachsen-Anhalt. Er diffamierte Türken als „Kümmelhändler“ und „Kameltreiber“. Das reichte, um in Politik und Medien erneut die Debatte zu beleben, ob der Verfassungsschutz, der schließlich bis heute auch Teile der Linkspartei beobachtet, die AfD in den Blick nehmen solle. Aus der SPD etwa ist die Forderung zu hören, der Nachrichtendienst müsse jene Teile der AfD durchleuchten, die völkisch-nationalistische Ansichten verbreiten. Poggenburg ist da nur einer von vielen. Doch genügt das, um den Verfassungsschutz einzusetzen?

Beobachtung bis zum Bundestagseinzug

Die Frage ist nicht mit einem klaren Ja oder Nein zu beantworten. Widerwärtige Sprüche sind für sich alleine zu wenig, um eine Partei den amtlichen Stempel der Verfassungsfeindlichkeit aufzudrücken. Bei der AfD kommen allerdings weitere belastende Indizien hinzu. Teile der Partei sympathisieren offen mit der Identitären Bewegung, bei der das Bundesamt für Verfassungsschutz zumindest „Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen“ sieht. Die Identitären sind jedenfalls Beobachtungsobjekt für den Nachrichtendienst in Bund und Ländern. Und der bayerische Verfassungsschutz hatte sogar den Chef des Landesverbandes der AfD, Petr Bystron, wegen dessen Nähe zu den Identitären beobachtet. Das endete nur, weil für Bystron nun als Bundestagsabgeordneter andere Kriterien gelten. Doch dieser Fall zeigt, was der Verfassungsschutz bundesweit machen könnte: eine Beobachtung von Personen und Zirkeln aus dem AfD-Spektrum, die mit ihrem Auftreten den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit schüren. Die Tiraden von Höcke sind ein Beispiel.

Was die "Reichsbürger" zeigen

Der Nachrichtendienst, ein Verbund von 17 Behörden, sollte zumindest in einer konzertierten Aktion prüfen, ob Teile der AfD regional oder auch überregional derart menschenfeindlich agitieren, dass die Grenze zum Rechtsextremismus erreicht, wenn nicht überschritten ist. Dass eine Materialsammlung neue, brisante Erkenntnisse hervorbringen kann, zeigt die 2016 vom Verfassungsschutz endlich in der ganzen Republik begonnene Untersuchung der Bewegung der „Reichsbürger“. Da wurde dem Nachrichtendienst bewusst, dass diese Szene weit größer und auch gefährlicher ist, als vermutet.

Eine Bestandsaufnahme des Verfassungsschutzes zu den Milieus der AfD könnte der Endlosdebatte um die Beobachtung der Partei mehr Substanz verschaffen. Das wäre gerade in Ostdeutschland wichtig, wo die AfD stärker und oft radikaler ist als im Westen. Doch dürfte auch die von Stasi-Trauma und NSU-Desaster genährte Skepsis gegenüber dem staatlichen Blick in radikale Bürgerköpfe größer sein. Den Verfassungsschutz gegen die AfD zu mobilisieren, würde allein niemals reichen, rechtspopulistische Hetze einzudämmen.

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