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Als Zeuge geladen. Hessens Innenminister Bouffier am Mittwoch im Landtag. Foto: dpa

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Hessen: Rechtsbruch oder korrektes Verfahren?

Bei der Untersuchung des hessischen Landtages verteidigt sich Minister Bouffier in der Polizeichefaffäre. Die Opposition wirft ihm vor, seinen Favoriten auf den Posten durchgesetzt zu haben.

Hakeleien, Zwischenrufe, verbale Attacken – die Nervosität der politischen Akteure im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zur Aufklärung der sogenannten Polizeichefaffäre war am Mittwoch mit Händen zu greifen. Schließlich war der prominenteste Zeuge des Tages, Innenminister Volker Bouffier (CDU), durch die Rücktrittsankündigung von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) zum designierten Regierungschef aufgestiegen. Der Zeuge selbst demonstrierte aber „ernste Gelassenheit“, wie es Bouffier selbst ausdrückte. Am Ende der mehrstündigen Vernehmung blieb es bei den kontroversen Bewertungen.

Die Regierungsparteien CDU und FDP sahen die Vorwürfe gegen Bouffier widerlegt; die Oppositionsparteien sprechen weiter von Parteibuchwirtschaft und werfen dem Minister Rechtsbruch vor. Bouffier hatte im Juli 2009 seinen Parteifreund Hans Langecker zum Präsidenten der hessischen Bereitschaftspolizei ernannt. Im Jahr zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof ein erstes Berufungsverfahren gestoppt, auf Antrag des Mitbewerbers Wolfram Ritter. Der unterlegene Kandidat und die Landtagsopposition werfen dem Minister seitdem vor, sich über den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs hinweggesetzt zu haben.

Der Minister verteidigte sich nachdrücklich. Er habe nicht einen Parteifreund, sondern den besten Bewerber zum Polizeichef ernannt, sagte Bouffier. Vor der Ernennung Langeckers habe ihm Staatssekretär Boris Rhein (CDU) versichert, Ritter sei als Mitbewerber aus dem Verfahren ausgeschieden. Ritter bestreitet, dem Staatssekretär gegenüber einen Verzicht erklärt zu haben. Vor dem Ausschuss gab Bouffier zu, die interne Dokumentation des Verfahrens sei „nicht befriedigend“. Die Oppositionsparteien unterstellen dem Minister dagegen, seinen Favoriten mit allen Mitteln durchgesetzt zu haben, auch unter Umgehung einschlägiger Rechtsvorschriften. Die Hausspitze hatte die Personalentscheidung am Schluss an der Fachabteilung des Ministeriums vorbei getroffen. Die zuständige Personalchefin gestand am Mittwoch ein, dass sie bei der Vorbereitung der Kabinettsentscheidung die Korrektheit des Verfahrens nicht überprüft habe. Für sie habe der Abschluss des Verfahrens „im Bereich des letztlich Normalen“ gelegen habe, „jedenfalls ein Stück weit“.

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