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Politik: Rechtsextremismus: Experten haben Vorbehalte gegen Verbot der NPD

In der Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die derzeit die Aussichten eines NPD-Verbotsantrages prüft, gibt es nach Angaben aus Teilnehmerkreisen deutliche Vorbehalte gegen einen solchen Antrag. Verfassungsrechtler und Verfassungsschützer warnten aus unterschiedlichen Gründen vor einem solchen Schritt, hieß es am Donnerstag.

In der Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die derzeit die Aussichten eines NPD-Verbotsantrages prüft, gibt es nach Angaben aus Teilnehmerkreisen deutliche Vorbehalte gegen einen solchen Antrag. Verfassungsrechtler und Verfassungsschützer warnten aus unterschiedlichen Gründen vor einem solchen Schritt, hieß es am Donnerstag. Juristen in der Arbeitsgruppe hätten "erhebliche Bauchschmerzen", sagte einer der Experten, der nicht genannt werden wollte. Es gebe die Befürchtung, dass die Politik mit einem solchen Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern und die NPD damit eine Art offizieller Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werde.

Die Bedenken der Experten gründen sich auf operationelle, juristische und politische Überlegungen. Verfassungsrechtskenner seien skeptisch, ob ein Verbotsantrag so gut begründet werden könne, dass er vor den hohen verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteien-Verbot Bestand haben werde, hieß es. Verfassungsschützer warnten zudem, dass die Beobachtung von Rechtsextremen nach einem Verbot schwieriger werden dürfte. In den Kreisen wurde die Überzeugung laut, dass die Arbeitsgruppe nach Abschluss der Prüfung im Herbst auch auf die Gefahren eines solchen Schritts hinweisen wird. "Die Gruppe wird nicht sagen, es gibt kein Risiko", hieß es. Auch werde die Gruppe wohl keine Empfehlung geben, sondern die Entscheidung den Regierungen von Bund und Ländern überlassen.

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hatte sich bislang reserviert über ein NPD-Verbot geäußert, das in der Sommerdebatte über Rechtsextremismus zuerst aus Bayern gefordert worden war. Auch Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat sich bislang zurückhaltend zu einem solchen Schritt gezeigt. Befürwortet wird ein solcher Antrag bislang hauptsächlich vom CSU-regierten Bayern, aber auch von Niedersachsens SPD-Ministerpräsident Sigmar Gabriel. In Kreisen der Bundesregierung, aber auch in Länderregierungen, wurde bereits die Befürchtung laut, man könne sich angesichts des öffentlichen Drucks einem Verbotsantrag nicht mehr entziehen, selbst wenn man zu dem Schluss komme, dass er vor Gericht scheitern werde.

Unterdessen will sich die NPD juristisch gegen eine Auflösung von Bankkonten in Mecklenburg-Vorpommern zur Wehr setzen. Dieser Schritt der Banken behindere die Arbeit einer zugelassenen Partei und sei aus NPD-Sicht ein "eindeutiger Gesetzesverstoß", sagte der NPD-Landeschef Hans Günter Eisenecker. In den letzten Tagen hatten mehrere Institute, darunter die Rostocker Commerzbank und einige Sparkassen, NPD-Konten aufgelöst oder dies angekündigt.

Bundesanwaltschaft will Höchststrafe

Höchststrafen wegen Mordes an dem Mosambikaner Alberto Adriano forderte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Halle für die drei angeklagten Skinheads. Demnach soll der 24 Jahre alte Neonazi aus dem brandenburgischen Bad Liebenwerda lebenslang ins Gefängnis. Für die beiden 16-jährigen Angeklagten aus Wolfen in Sachsen-Anhalt forderte Bundesanwalt Joachim Lampe jeweils die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren Haft. Die Beweisaufnahme habe die Schuld der Angeklagten zweifelsfrei ergeben, hieß es zur Begründung vor dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Naumburg. Das Urteil soll am kommenden Mittwoch gesprochen werden.

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