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Politik: Rechtsextremismus: "Für ein Gesetz zum Schutz der Bürgerfreiheit" - Kurt Biedenkopf (CDU), Sachsen

Der Freistaat Sachsen lässt sich im Kampf gegen den Rechtsextremismus davon leiten, dass dies nicht nur eine Aufgabe des Staates, der Politik, der Polizei ist, sondern auch eine Aufgabe der Zivilgesellschaft. Nur das gemeinsame Handeln in der Prävention wie in der Bekämpfung aller Formen der politischen Umweltverschmutzung hat Aussicht auf Erfolg.

Der Freistaat Sachsen lässt sich im Kampf gegen den Rechtsextremismus davon leiten, dass dies nicht nur eine Aufgabe des Staates, der Politik, der Polizei ist, sondern auch eine Aufgabe der Zivilgesellschaft. Nur das gemeinsame Handeln in der Prävention wie in der Bekämpfung aller Formen der politischen Umweltverschmutzung hat Aussicht auf Erfolg. In Sachsen zeigt der seit 1991 organisierte Einsatz der Sonderkommission Rechtsextremismus SokoREX (durchschnittliche Aufklärungsquote bis zu 90 Prozent) in Verbindung mit einer Vielzahl von Förderprogrammen, die sich gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus richten, erste positive Ergebnisse beim Zurückdrängen extremistisch begründeter Straftaten.

Staatlichem Handeln sind jedoch enge Grenzen gesetzt. Die Gesellschaft muss in die Lage versetzt werden, rechtsextreme Gewalt auch mit den Mitteln des Zivilrechts zu bekämpfen. Deshalb schlagen wird ein "Gesetz zum Schutze der Bürgerfreiheit, gegen Gewalt und Gewaltandrohung im politischen Wettstreit" vor.

Kernelemente dieses Gesetzes gegen extremistische Gewalt müssen sein: den Bürger mit Unterlassungsansprüchen vor unzumutbaren Belästigungen zu schützen (z. B. gegenüber der Forderung, eine "Ausländerfreie Zone" auszurufen), den Immaterialschaden im Falle einer aktiven Bedrohung durch Gewalt bereite extremistische Gruppierungen gesetzlich anzuerkennen, Ordnungsgelder beim Verstoß gegen Unterlassungsansprüche festzulegen, die Konkretisierung der Ordnungshaft, die Gewährleistung des Haftungsdurchgriffs für Schadensersatzansprüche gegenüber rechtsextremen Akteuren zu Lasten von Verbänden und Organisationen wie NPD oder DVU und die Zulassung einer Verbandsklage zur Abwehr von Gewalt und Gewaltandrohung.

Zivilrechtliche Abwehransprüche und Schadensersatzansprüche sind erfahrungsgemäß außerordentlich wirksam. Mit diesem neuen Instrument könnte sich die Zivilgesellschaft schnell und mit Aussicht auf Erfolg wirksam gegen extremistische Gewaltanwendung, Verleumdung und Provokationen zur Wehr setzen. Und: Der Kampf gegen extremistische Organisationen und Verbände würde zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung in der Zusammenarbeit von Staat und Gesellschaft führen. Die so organisierte Partnerschaft zwischen Staat und Gesellschaft hätte langfristig positive Auswirkungen auf die Vorbeugung durch Erziehung, Aufklärung und Bildung. Deshalb hoffe ich auf eine breite Unterstützung der Gesetzesinitiative des Freistaats Sachsen durch alle Länder.

Was müssen die Bürger leisten[um der re]

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