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Rechtsextremismus: Streit über NPD-Verbot

Vor dem Hintergrund der jüngsten NPD-Erfolge streiten die Parteien über ein neues Verbotsverfahren. Auch Generalbundesanwältin Monika Harms sieht wenig Aussicht in einem neuen Anlauf, nachdem der erste 2003 gescheitert war.

Berlin - SPD-Spitzenpolitiker sprachen sich am Wochenende für einen Neuanlauf zum Verbot der NPD in Karlsruhe aus, CDU-Vertreter lehnten dies ab. Kritisch zeigte sich auch Generalbundesanwältin Monika Harms. Sie halte nichts davon, "Anläufe, die nicht sehr erfolgsträchtig sind, immer wieder zu versuchen."

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten 2001 einen gemeinsamen Versuch unternommen, die Rechts-Partei in Karlsruhe verbieten zu lassen. Das Verfahren wurde 2003 wegen Verfahrensfragen eingestellt.

Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linkspartei) rechnet auch bei einem zweiten Anlauf wegen der V-Leute des Verfassungsschutzes mit den gleichen Schwierigkeiten.

"Gezielt quasi als moderne SA" eingesetzt

"Die NPD ist eine neonazistische und verfassungsfeindliche Partei", betonte SPD-Vorstandsmitglied Niels Annen. Im Wahlkampf habe die Rechts-Partei auf Bedrohungen und Gewalt gesetzt und militante Kameradschaftsbünde "gezielt quasi als moderne SA" eingesetzt. Darauf müsse eine "wehrhafte Demokratie" reagieren. Annen betonte, einen "rechtsextremistischen Bodensatz von bis zu 20 Prozent" dürfe man nicht als "Normalität" ansehen.

Generalbundesanwältin Harms sieht die Ursachen für das Erstarken der Rechtsradikalen unter anderem im Versagen der großen Parteien. Diese würden sich "um manche Problemfelder nicht ausreichend kümmern". Dadurch entstehe "eine wachsende Bereitschaft, der NPD Folge zu leisten". Rechtsradikalismus sei zudem nicht nur ein Problem der neuen Bundesländer. So seien viele der führenden Köpfe in der rechtsextremen Szene im Osten "bekannte Leute aus dem Westen".

Neues Verbotsverfahren Märtyrerrolle für NPD

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) bezeichnete es als unerträglich, "dass die Neonazis dank des Parteienprivilegs mit einer nicht zu überbietenden Dreistigkeit auftreten und dass sie öffentliche Gelder für Büros und andere Infrastruktur etwa aus der Wahlkampfkostenerstattung kassieren". Wowereit forderte die Innenminister von Bund und Ländern auf, "den Verbotsantrag dieses Mal so sorgfältig vorzubereiten, dass er nicht erneut vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird".

Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) lehnte dies ab. "Ein Verbot der NPD halte ich nicht für den richtigen Weg", sagte er und fügte hinzu: "Das Bundesverfassungsgericht hat einen Verbotsantrag erschwert." Ein erneutes Verbotsverfahren werde im übrigen der NPD eine Märtyrerrolle verschaffen. Derweil warf der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Hermann Kues (CDU), Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern mangelndes Engagement im Kampf gegen den Rechtsextremismus vor. (Von André Spangenberg, ddp)

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