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Rechtsextremismus: "Sturm 34": Staatsanwälte legen Revision ein

Nach den Urteilen gegen fünf Mitglieder der verbotenen Neonazi-Gruppe "Sturm 34" ist die Staatsanwaltschaft Dresden in Revision gegangen. Kernpunkt sei die "Nichtverurteilung" der Angeklagten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat gegen die Urteile im Prozess gegen die verbotene rechtsextreme Kameradschaft "Sturm 34" Revision eingelegt. Grund sei, dass die Richter der Staatsschutzkammer den Hauptanklagepunkt, die Bildung einer kriminellen Vereinigung, nicht als bewiesen angesehen hatten. Das Strafmaß für zwei rechtsextreme Schläger sei zwar angemessen, allerdings seien sie "nur" wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Über die Revision muss der Bundesgerichtshof befinden.

Vor einer Woche waren drei der Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu Haftstrafen verurteilt worden, in einem Fall auf Bewährung. Zwei Männer wurden freigesprochen. Einer von ihnen war ein 41 Jahre alter Informant des Staatsschutzes. Das Gericht sah in "Sturm 34" wegen eines fehlenden Gruppenwillens aber keine kriminelle Vereinigung. Umfassend begründen könne die Staatsanwaltschaft die Revision erst, sobald das Landgericht Dresden das schriftliche Urteil erstellt habe, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. "Es wird wohl nicht vor September vorliegen." Ob die Verteidiger der verurteilten Männer ebenfalls Revision einlegen, ist noch unklar.

Die in der sächsischen Region Mittweida beheimatete Gruppe hatte im Mai und Juni 2006 mehrere brutale Überfälle verübt. Ziel war es laut Anklage, eine "national befreite Zone" zu schaffen. Im April 2007 hatte das sächsische Innenministerium "Sturm 34" verboten. (sgo/dpa/ddp)

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