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Am 1. Mai 2010 wollten rund 700 Neonazis vom S-Bahnhof Bornholmer Straße zur Schönhauser Allee ziehen. Durch Proteste kamen sie nur wenige hundert Meter weit.

© dapd

Exklusiv

Rechtsterrorismus: Infos von V-Leuten verhinderten Neonazi-Terrorpläne

Informationen von rechtsextremen Spitzeln haben die Festnahme zweier Neonazis ermöglicht, die 2010 Splitterbomben bei einer Maidemo in Berlin zünden wollten. Die Planung weiterer Anschläge konnte dadurch verhindert werden.

Von Frank Jansen

V-Leute des Verfassungsschutzes haben nach Informationen des Tagesspiegels den entscheidenden Hinweis bei den Ermittlungen gegen Neonazis aus Aachen gegeben, die am 1. Mai 2010 in Berlin einen Anschlag mit selbstgebastelten Splitterbomben verüben wollten. Wie die Zeitung in Polizeikreisen erfuhr, nannten danach rechtsextreme V-Leute dem Nachrichtendienst die Namen von zwei Neonazis, die an jenem Maifeiertag mit sechs Sprengsätzen nach Berlin gefahren waren, um am Rande eines rechtsextremen Aufzugs Polizisten und Gegendemonstranten anzugreifen. Die kleinen Bomben waren mit Glassplittern gespickt und hätten bei Explosionen zahlreiche Menschen schwer oder auch tödlich verletzen können.

Nur durch Zufall wurde der Anschlag verhindert. Als die Neonazis in Berlin beinahe in eine Polizeikontrolle gerieten, warfen sie die Sprengsätze weg und flüchteten. Im September 2010 konnte die Polizei die Haupttäter, Falko W. und Daniel T., dank der Informationen der V-Leute festnehmen. Durch die Hinweise der Spitzel sei zudem die Gefahr beseitigt worden, die Neonazis könnten erneut einen Anschlag versuchen. Einer der beiden Männer hatte nach dem missglückten Anschlag in Berlin weitere Sprengkörper hergestellt. Ohne die Festnahme "hätte sich  möglicherweise eine weitere Terrorgruppe neben dem ,Nationalsozialistischen Untergrund' der drei Jenaer Neonazis gebildet", hieß es am Mittwoch in Sicherheitskreisen.

Trotz der Schwere der Tat und weiterer Delikte kamen Falko W. und Daniel T. mit milden Strafen davon. Das Landgericht Aachen verurteilte sie im Februar 2011 zu je zwei Jahren Haft. Sicherheitskreise nannten den Richterspruch "ein falsches Signal in der Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt". 

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