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Zeitungszeugen

© Repro: Tsp

Rechtsstreit: Bayern und "Zeitungszeugen" suchen Lösung

Die wissenschaftliche Wochenzeitung "Zeitungszeugen" sorgt weiterhin für Wirbel: Nachdem Bayern Tausende Exemplare beschlagnahmt und Beschwerde vor Gericht eingereicht hatte, will man sich nun außergerichtlich mit den Herausgebern der alten Nazi-Hetzblätter einigen.

Im Streit um den Original-Nachdruck von Nazi-Hetzblättern suchen der Freistaat Bayern und der englische Verlag der Wochenpublikation "Zeitungszeugen" jetzt außergerichtlich nach einer Lösung. Eine für Mittwoch am Münchner Landgericht angesetzte Verhandlung sei auf beiderseitigen Wunsch kurzfristig "bis auf weiteres" verschoben worden, bestätigte eine Sprecherin des Finanzministeriums einen Bericht des Bayerischen Rundfunks. Das Ministerium werde sich einem Gesprächswunsch nicht verschließen. Noch in dieser Woche sei ein Gespräch beider Seiten angesetzt. Dann werde man sehen, ob eine einvernehmliche Lösung möglich sei.

Das Finanzministerium als Inhaber der Rechte für die Verwertung von NS-Propaganda hatte den Nachdruck der Hetzblätter strikt untersagt, bisher veröffentlichte Exemplare zu Tausenden beschlagnahmen lassen und Beschwerde beim Landgericht eingelegt. In den vergangenen Wochen waren der wissenschaftlichen Wochenzeitung "Zeitungszeugen" daraufhin keine Faksimile-Drucke von früheren Nazi- Zeitungen aus dem NS-Verlag Eher mehr beigelegt worden. Die Eher-Verlagsrechte waren mit Ende des Zweiten Weltkriegs auf den Freistaat Bayern übergegangen.

Den ersten Ausgaben der umstrittenen neuen Publikation waren neben Faksimiles von bürgerlichen und sozialdemokratischen Blättern unter anderem auch Nachdrucke des NSDAP-Organs "Völkischer Beobachter" sowie eines Nazi-Propaganda-Plakats lose beigelegt worden. Im redaktionellen Teil wurden die Zeitungen wissenschaftlich kommentiert. Der Nachdruck der Nazi-Presse hatte eine heftige Kontroverse in der Öffentlichkeit ausgelöst. Gegen den englischen Verleger Peter McGee wird wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Verstoßes gegen das Urheberrecht ermittelt. (sba/dpa)

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