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Sitzt in Köln ein. Die Rechtsextremistin Beate Zschäpe. Foto: Polizei Sachsen/dpa

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Politik: Richter halten NSU für aufgelöst Kontakt Zschäpes zu Verteidigern erleichtert

Berlin - Das Oberlandesgericht München hält die Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ für aufgelöst und hat die Haftbedingungen für das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe etwas entschärft. Die drei Verteidiger der in Köln einsitzenden Frau können jetzt ohne Trennscheibe mit ihrer Mandantin sprechen.

Von Frank Jansen

Berlin - Das Oberlandesgericht München hält die Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ für aufgelöst und hat die Haftbedingungen für das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe etwas entschärft. Die drei Verteidiger der in Köln einsitzenden Frau können jetzt ohne Trennscheibe mit ihrer Mandantin sprechen. Außerdem wird die Verteidigerpost nicht mehr überwacht. Den Beschluss fasste der 6. Senat des OLG am Montag. Zschäpes Verteidiger hatten dazu einen Antrag gestellt.

Nach Ansicht der Richter legen die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft nahe, dass seit dem Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Terrorgruppe NSU nicht mehr existiert. Mundlos hatte Böhnhardt am 4. November 2011 nach einem Banküberfall in Eisenach erschossen, als Polizei auftauchte, und danach sich selbst getötet. Zschäpe setzte das gemeinsame Versteck in Zwickau in Brand, vier Tage später stellte sie sich der Polizei. Der Strafsenat meint, es sei nicht mehr zu befürchten, dass Zschäpe sich aus der Haft heraus für den NSU betätigt. Die Richter halten auch die Verteidiger für unverdächtig, sie könnten Zschäpe helfen, Sympathisanten oder Unterstützer des NSU zu kontaktieren.

Die drei Anwälte – Wolfgang Heer aus Köln, Wolfgang Stahl aus Koblenz und die Berlinerin Anja Sturm – stehen der rechten Szene fern. Es gibt keine Anzeichen, die Verteidiger hätten das Mandat ideologisch motiviert übernommen.

In einer am Montag beim OLG eingereichten Stellungnahme zu der im November 2012 erhobenen Anklage gegen Zschäpe und vier weitere Angeschuldigte sagen die Anwälte, sie sähen keinen hinreichenden Verdacht einer Mittäterschaft ihrer Mandantin an 27 Verbrechen, die der Terrorzelle angelastet werden. Die Bundesanwaltschaft hält Zschäpe vor, sie sei bei den von Mundlos und Böhnhardt begangenen zehn Morden, zwei Sprengstoffanschlägen und 15 Raubüberfällen Mittäterin gewesen.

Die Verteidiger bezweifeln auch, dass Zschäpe eine besonders schwere Brandstiftung beging, als sie die Wohnung in Zwickau anzündete. Es sei lediglich eine Vermutung, dass Zschäpe in der Absicht handelte, andere Taten verdecken zu wollen, argumentieren die Anwälte. Für sie käme nur eine schwere Brandstiftung infrage. Das Strafmaß wäre da weniger hoch. Frank Jansen

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