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Politik: Roman Herzog: Muss der Bundespräsident Steuern nachzahlen?

Der frühere Bundespräsident Roman Herzog soll nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung für die private Nutzung seines Dienstwagens rund 50 000 Mark Steuern nachzahlen. Das zuständige Finanzamt Bonn habe bei einer Prüfung beanstandet, dass Herzog in seiner Amtsperiode (1994 - 1999) kein Fahrtenbuch geführt habe.

Der frühere Bundespräsident Roman Herzog soll nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung für die private Nutzung seines Dienstwagens rund 50 000 Mark Steuern nachzahlen. Das zuständige Finanzamt Bonn habe bei einer Prüfung beanstandet, dass Herzog in seiner Amtsperiode (1994 - 1999) kein Fahrtenbuch geführt habe. Das Bundespräsidialamt nahm Herzog in Schutz: Ein Bundespräsident sei "immer im Dienst", verteidigte ein Sprecher die gängige Praxis, bei der Nutzung des Dienstwagens nicht zwischen privaten und dienstlichen Fahrten des Staatsoberhauptes zu unterscheiden.

Ein Beamter des zuständigen Finanzamts erklärte, er könne zu diesem Bericht keinerlei Äußerungen abgeben, da er auf Grund des Steuergeheimnisses an eine Verschwiegenheitspflicht gebunden sei. Das Steuerrecht sieht vor, dass der geldwerte Vorteil bei der Benutzung eines Dienstwagens für Privatfahrten besteuert werden muss. Dazu muss entweder ein prozentualer Anteil des Listenpreises des Wagens bezahlt werden oder aber ein Fahrtenbuch bei der Privatnutzung geführt werden, in dem die Kilometer angegeben sind. An diese Regelung müsse sich selbstverständlich auch ein Bundespräsident halten, erläuterte ein Steuerexperte.

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