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Rot-grüner Beschluss: Standesämter auch in Baden-Württemberg für Homo-Ehen zuständig

Die grün-rote Landesregierung in Stuttgart folgt der Praxis aller anderen Bundesländer: Knapp zehn Jahre nach ihrer Einführung können Homo-Ehen jetzt in allen Bundesländern vor dem Standesamt begründet werden.

Als letzte der 16 Landesregierungen beschloss das grün-rote Kabinett von Baden-Württemberg am Dienstag in Stuttgart, dass für Eingetragene Lebenspartnerschaften von Lesben und Schwulen künftig die Standesämter zuständig sind. „Wir machen Schluss mit der Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaft und Eheschließung“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

Baden-Württemberg sei das einzige Bundesland, das die Zuständigkeit für die Begründung und Beurkundung von Lebenspartnerschaften bislang noch nicht den Standesämtern übertragen habe, erklärte Innenminister Reinhard Gall (SPD).

Aufgrund einer Sonderregelung im Lebenspartnerschaftsgesetz seien in Baden-Württemberg noch in den Landkreisen die Landratsämter und in den Stadtkreisen die Gemeinden als untere Verwaltungsbehörde für die Verpartnerung von gleichgeschlechtlichen Paaren zuständig.

Bei der Einführung der Homo-Ehe im Jahr 2001 hatte die damalige rot-grüne Koalition im Bund darauf verzichtet, festzuschreiben, bei welchen Stellen die Eingetragenen Lebenspartnerschaften begründet werden können. Damit wurde erreicht, dass der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen muss. Die Länderkammer hätte damals wohl nicht zugestimmt, weil Rot-Grün dort keine Mehrheit hatte. In Kraft getreten ist das Gesetz zur Homo-Ehe am 1. August 2001. (AFP)

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