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Politik: Rüstungsexport: Keine Änderung der Regeln

Die Exportgenehmigung für Munitionszünder der Nürnberger Firma Diehl in die Türkei bedeutet nach Angaben der Bundesregierung keine grundsätzliche Änderung der Rüstungsexportpolitik der rot-grünen Koalition. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums sagte am Montag auf Anfrage, es handele sich um einen Einzelfall.

Die Exportgenehmigung für Munitionszünder der Nürnberger Firma Diehl in die Türkei bedeutet nach Angaben der Bundesregierung keine grundsätzliche Änderung der Rüstungsexportpolitik der rot-grünen Koalition. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums sagte am Montag auf Anfrage, es handele sich um einen Einzelfall. "Das bedeutet keine Ausweitung der geltenden Genehmigungspraxis", sagte sie. Die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" hatte berichtet, das Geschäft sei auf Druck des Kanzleramtes genehmigt worden. Vertreter der Rüstungsindustrie hatten daraufhin über eine industriefreundlichere Genehmigungspraxis spekuliert. Seit Januar 2000 ist die Einhaltung der Menschenrechte in den Empfängerländern als zentraler Maßstab für die Genehmigung von Exporten festgeschrieben.

Unterdessen geriet eine Firma aus Holzwickede im nordrhein-westfälischen Kreis Unna unter Verdacht, illegal Teile für das indische Raketenprogramm geliefert zu haben. Dabei geht es um Hydraulikelemente. Die Dortmunder Staatsanwaltschaft bestätigte am Montag Durchsuchungen bei der Firma Montanhydraulik. Die Ermittlungen führt das Hauptzollamt in Düsseldorf. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" hat die Geschäftsführung der Firma möglicherweise gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen. In einer ersten Stellungnahme bestätigte die Montanhydraulik GmbH die Lieferung von Hydraulikzylindern im Jahr 1997. Sie sollten aber allein für zivile Zwecke genutzt werden.

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