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Sanierungskosten: Gericht weist Klagen gegen Deutsche-Einheit-Fonds ab

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat Klagen von fünf Gemeinden gegen ihre Beteiligung an der Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit abgewiesen. Diese Beteiligung sei rechtlich nicht zu beanstanden, so die Urteilsbegründung .

Der deutsche Einigungsprozess müsse von Bund, Ländern und Gemeinden als "gesamtstaatliche Aufgabe gemeinsam bewältigt werden", so ein Sprecher des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG). Die Gemeinden aus der Südwestpfalz hatten sich gegen die vom Land erhobene Umlage gewandt, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung beteiligen: Sie sei ungerecht und benachteilige finanzschwache Gemeinden.

Das OVG bestätigte mit seinem Urteil eine vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße. Dieses hatte die Klagen im April 2007 ebenfalls abgewiesen. (Az.: 2 A 10828/07.OVG, 2 A 10829/07.OVG, 2 A 10830/07.OVG, 2 A 10831/07.OVG und 2 A 10832/07.OVG)

Sanierung nach der Wiedervereinigung

Die vom Bundesgesetzgeber bis 2019 festgelegte Länderbelastung von 2,6 Milliarden Euro im Jahr stehe unter Berücksichtigung der Zins- und Tilgungsverpflichtungen "nicht außer Verhältnis" zu den Schulden des Fonds, teilte das OVG mit. Diese beliefen sich Ende 2004 auf rund 38,9 Milliarden Euro. Das Land Rheinland-Pfalz werde demnach jährlich mit etwa 150 Millionen Euro belastet, von denen die Kommunen bis zu 40 Prozent übernehmen sollen. Dass auch Gemeinden herangezogen würden, deren finanzielle Situation mit der bedürftiger Ost-Kommunen vergleichbar sei, habe der Gesetzgeber "in Kauf nehmen können", hieß es.

Der Fonds war von 1990 bis 1994 eines der milliardenschweren Finanzierungspakete, mit deren Hilfe die ostdeutschen Bundesländer nach der Wiedervereinigung saniert werden sollten. Es wurde zu einem Großteil mit Krediten finanziert. Die entstandenen Belastungen tragen Bund und Länder gemeinsam. Die Länder holen sich einen Teil ihres Anteils bei den Kommunen.

Auch dem Westen geht es schlecht

Nach Angaben des OVG liegen die jährlichen Belastungen für die Gemeinden, die geklagt hatten, zwischen 2834 und rund 60.000 Euro. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Kurt Pirmann (SPD), hatte in der mündlichen OVG-Verhandlung am 11. April gesagt, bestimmten Regionen in Westdeutschland gehe es heute schlechter als vielen Gebieten im Osten. Wenn es schon eine Umlage zur Finanzierung des Fonds geben müsse, sollte sie sich stärker nach der Finanzkraft der betroffenen Kommune richten. (dm/dpa)

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