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Ganz harmlos. Aus der mordenden Nazizelle ist im Erfurter Bericht schlicht ein „Zwickauer Trio“ geworden. Foto: Schutt/dpa

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Politik: Schlamperei, dilettantische Razzien, Tipps an die Täter

Der Thüringer Untersuchungsbericht über die Nazi-Morde zeigt: Die Behörden arbeiteten lange schlecht oder gar nicht.

Von Frank Jansen

Es sieht nett aus im Dachgeschoss des Thüringer Innenministeriums. Das Spitzdach ist mit alten Eisenstangen verstrebt, auf den Tischen stehen Brezeln und Apfelsaft, jeder Stuhl trägt das Landeswappen des Freistaats. Doch was am Dienstag in Erfurt bei der Pressekonferenz im „Atelierraum“ zu hören ist, vertreibt jeden Gedanken an Gemütlichkeit. Es habe bei den Ermittlungen zur rechtsextremen Terrorzelle „grauenhafte Fehlleistungen“ gegeben, sagt Landesinnenminister Jörg Geibert (CDU). Und mit geradezu quälend wirkender Detailkenntnis berichtet Gerhard Schäfer, einst Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, welches Desaster Polizei, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft zu verantworten haben.

Die Landesregierung hatte Schäfer schon im November 2011 gebeten, die Ermittlungen der Thüringer Behörden im Fall „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ zu überprüfen. Der Ex- Richter stellte eine hochkarätig besetzte Kommission zusammen, die als Vorläuferin der Untersuchungsausschüsse der Landtage von Thüringen und Sachsen und des Bundestags gilt. Die Schäfer-Kommission sichtete meterweise Akten, befragte 40 Zeugen – und war erschüttert.

Schäfer schildert jetzt, dass die Misere schon begonnen hatte, bevor Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe im Januar 1998 abtauchten. Die drei waren bereits mit mehreren Straftaten aufgefallen, das Landeskriminalamt (LKA) startete eine Observation – aber nur stundenweise und somit erfolglos. Der Verfassungsschutz gab der Polizei den Hinweis auf drei Garagen in Jena, die als Werkstätten für den Bau von Bomben infrage kamen. Am 26. Januar 1998 rückte die Polizei zur Durchsuchung der Garagen an, doch es wurden erst die beiden gefilzt, in denen nichts war. Böhnhardt wusste nun, dass ihm, Mundlos und Zschäpe die Festnahme drohte, sobald die Polizei in der dritten Garage die dort gelagerten Rohrbomben fände. Prompt setzte sich Böhnhardt ab, alarmierte seine Kumpane, die drei verschwanden. Schäfer schüttelt den Kopf. Ein „handwerklicher Fehler“, sagt er.

Weitere folgten. Schon 2002 habe ein Beamter des LKA festgestellt, die „Aktenführung“ beim Landeskriminalamt zum NSU-Komplex sei „katastrophal schlecht“, sagt Kommissionsmitglied Volkhard Wache, ein früherer Bundesanwalt. Außerdem waren die auf die Zelle angesetzten Zielfahnder nicht über die rechtsextremen Strukturen informiert, in denen sich Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe seit Jahren bewegten. Und trotz des Misserfolgs der Fahnder habe die das Verfahren führende Staatsanwaltschaft Gera nicht eingegriffen, moniert Wache.

Auch die Arbeit des Verfassungsschutzes war in dem Fall „sehr problematisch, um es vorsichtig auszudrücken“, sagt Schäfer. Seit dem Frühjahr 1998 berichteten V-Leute dem Thüringer Landesamt, die drei brauchten Geld, wollten sich Waffen zulegen, es sollten Überfälle verübt werden und einzelne Rechtsextremisten unterstützten die Flüchtigen. Doch die Meldungen habe der Verfassungsschutz weder ausgewertet noch an das LKA weitergeleitet, sagt Schäfer.

Er wirft dem Nachrichtendienst vor, polizeiliche Ermittlungen behindert zu haben. Im März 1998 hätten zwei Verfassungsschützer den Vater von Uwe Mundlos aufgesucht und ihm gesagt, mögliche Kontakte zu seinem Sohn solle er dem Amt nur über einen öffentlichen Fernsprecher mitteilen. Damit erhielt nach Ansicht der Schäfer-Kommission Vater Mundlos den versteckten Hinweis, sein Telefon werde überwacht. Der Verfassungsschutz habe, sagt Schäfer, „eine Ermittlungsmaßnahme der Polizei unterlaufen“. Das sei „eine schlimme Sache“.

Das Gremium listet weitere Fehler und Pannen auf, Innenminister Geibert senkt lange den Blick. Er betont, es werde geprüft, ob man Beamte zur Verantwortung ziehen könne. Viel Hoffnung hat er nicht: Sowohl „deliktisches Handeln“ als auch Verstöße gegen das Disziplinarrecht seien wahrscheinlich „alle verjährt“.

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