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Politik: Schlechter geschützt als ein Konto

Experten warnen vor einem Missbrauch der biometrischen Daten im neuen elektronischen Reisepass

Von Hans Monath

Berlin - Gegen die von der Koalition geplanten Änderungen am Passgesetz bringen Experten schwere Bedenken sowohl politischer wie technischer Natur vor. Datenschützer warnen vor einem Verstoß gegen Verfassungsrecht. Fachleute für Informationstechnik bemängeln unzureichende Sicherheitsstandards und fürchten etwa den Missbrauch von Funkchips in den neuen elektronischen Reisepässen durch Terroristen und Kriminelle. Dies geht aus Thesenpapieren der zur Anhörung des Bundestagsinnenausschusses am Montag geladenen Experten hervor, die dem Tagesspiegel vorliegen. Das Bundeskriminalamt widerspricht indes der These, wonach der Datenmissbrauch künftig leichtfalle.

Der Entwurf zur Änderung des Passgesetzes soll die rechtlichen Grundlagen für die zweite Generation der sogenannten elektronischen Reisepässe schaffen, die von Herbst an ausgegeben werden. Neue Reisepässe enthalten schon seit anderthalb Jahren einen Chip, auf dem das Passbild in digitalisierter Form gespeichert ist. In den neuen elektronischen Dokumenten soll der Chip zusätzlich noch die digitalisierten Fingerabdrücke der zwei Zeigefinger enthalten.

Die sogenannten RFID-Chips (Radio Frequency Identification, Identifizierung durch Radiowellen) ermöglichten den Bau von „personenspezifischen Bomben, die genau dann explodieren, wenn ein bestimmter Pass(inhaber) ganz in der Nähe ist“, warnt Professor Andreas Pfitzmann von der TU Dresden. Auch das Fraunhofer Institut für Graphische Datenverarbeitung hält einen solchen Angriff auf eine „VIP-Person“ für denkbar. Auch könnten Verbrecher ihren Opfern dann etwa Finger abschneiden, um die Körperteile in Lesegeräte einzuscannen und Sicherheitssysteme zu überwinden.

Der Schutz der Daten „gegen unbefugtes Auslesen, Verändern und Löschen“ sei mit dem gewählten technischen System „nicht zu erfüllen“, warnt Lukas Grundwald von der DN Systems Enterprise Internet Solutions GmbH. Einzelne Vorkehrungen widersprächen „sämtlichen Standards der Informationssicherheit“. Biometrische Daten des Bürgers würden vom Staat schlechter geschützt als seine Kontonummer durch eine Bank. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar befürchtet Missbrauch „gestohlener“ Fingerabdrücke, „wenn kein hinreichender Manipulations- und Kopierschutz gewährleistet ist“. Durch den Online-Zugriff auf digitalisierte Passbilder entstehe unter Umgehung verfassungsrechtlicher Bedenken eine bundesweite Datei der Passbilder, warnt Schaar. Eine solche Entwicklung habe der Bundestag bislang „aus verfassungsrechtlichen Gründen zu Recht abgelehnt“.

Die Polizei soll auf die elektronischen Passbilder künftig in dringenden Fällen auch ohne Mitwirkung der Passbehörde zugreifen können. Ursprünglich sollte ein Zugriff auf die Daten nur für die Aufklärung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gelten, etwa um das Foto eines „geblitzten“ Rasers mit dem Passbild zu vergleichen. Der Bundesrat aber verlangte die Erweiterung des Zugriffs auf Straftaten. Die Bundesregierung zeigte sich einsichtig.

Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) warf Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) jetzt vor, sich nicht an gemeinsame Beschlüsse zu halten. Der Gesetzentwurf zur Nutzung biometrischer Passdaten sei ohne Streit vom Kabinett eingebracht worden, sagte Schäuble der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Zypries habe dies mit beschlossen. „Ich verstehe es deswegen nicht, wenn sie nun den Eindruck erweckt, sie halte nicht für richtig, was sie selbst mit beschlossen hat“, fügte der Minister hinzu.

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