zum Hauptinhalt

Politik: Schmidt gegen privates Krankengeld

Praxisgebühr von 15 Euro soll Ärztehopping eindämmen und Krankenkassenbeiträge senken

Berlin (ce). Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will die individuelle Absicherung des Krankengeldes nicht über private Versicherer abwickeln. Vor dem Bundestag plädierte sie dafür, dieses bei den gesetzlichen Kassen zu lassen. Sie verwies darauf, dass Menschen mit Vorerkrankungen oder von Geburt an kranke Personen bei privaten Versicherungsunternehmen benachteiligt seien. Arbeitnehmer müssten demnach in Zukunft die Beiträge für das Krankengeld alleine tragen, ohne den Beitrag des Arbeitgebers. Derzeit geben die gesetzlichen Kassen in jedem Jahr zwischen sieben und acht Milliarden Euro für das Krankengeld aus.

Die vom Bundeskanzler geplante Praxisgebühr für Kassenpatienten könnte nach ersten Berechnungen aus der RürupKommission zwischen zehn und 15 Euro liegen. Nur mit Zuzahlungen in dieser Höhe ließen sich die Beiträge von derzeit durchschnittlich 14,4 auf 13 Prozent drücken, sagte Eckhard Nagel, Professor für Gesundheitsökonomie an der Universität Bayreuth, dem Magazin „Focus Money“. Für eine Praxisgebühr gibt es verschiedene Modelle: Der Beitrag könnte pro Arztbesuch oder nur einmal im Quartal erhoben werden. Denkbar ist auch, dass die Praxisgebühr nur dann fällig wird, wenn ein Versicherter ohne eine Überweisung des Hausarztes einen Facharzt aufsucht. Nach Schröders Plänen sollen Einkommensschwache, chronisch Kranke und Kinder von der Gebühr ausgenommen bleiben. In seiner Regierungserklärung hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) am vergangenen Freitag angekündigt, dass Versicherte künftig für das Krankengeld privat aufkommen müssten. Regierungspläne, Sportunfälle privat abzusichern, sind dagegen vom Tisch. Das bestätigte die Gesundheitsministerin nach einem Treffen mit Vertretern des Deutschen Sportbunds.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false