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Politik: Sexualverbrechen: Union will Strafverschärfung

Mit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung, dem genetischen Fingerabdruck von verdächtigen Personen und einer Strafverschärfung will die Union Sexualverbrechen und den sexuellen Missbrauch von Kindern bekämpfen. Auch bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus muss nach Meinung von CDU/CSU der Gesetzgeber tätig werden.

Mit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung, dem genetischen Fingerabdruck von verdächtigen Personen und einer Strafverschärfung will die Union Sexualverbrechen und den sexuellen Missbrauch von Kindern bekämpfen. Auch bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus muss nach Meinung von CDU/CSU der Gesetzgeber tätig werden. Die rechts- und innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis und Erwin Marschewski, legten am Freitag dazu zwei Gesetzentwürfe vor.

Zum Thema Online-Umfrage: Sexualstraftäter "für immer wegsperren"? Nach Forderung der Union muss das Strafgesetzbuch geändert werden, um eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu ermöglichen. Nach der geltenden Rechtslage muss die Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Freiheitsstrafe bereits bei der Verurteilung eines Sexualtäters angeordnet werden. Die Union will, dass dies künftig auch während des Strafvollzugs gerichtlich angeordnet werden kann. Ferner möchte die CDU/CSU bei "jedweder Straftat" eine DNA-Analyse zulassen, sofern der Verdacht auf künftige Sexualtaten besteht.

Beim Kampf gegen die Organisierte Kriminalität will die Union die Kronzeugenregelung wieder einführen und die Möglichkeiten der Gewinnabschöpfung verbessern. Ferner sieht der Gesetzentwurf eine umfassendere Überwachung vor.

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