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SICHERUNGSVERWAHRUNG: Bundestag beschließt Neuregelung

Der Bundestag hat am Donnerstag die Neuordnung der Sicherungsverwahrung für Gewalt- und Sexualstraftäter beschlossen. Das mit Stimmen der schwarz-gelben Koalition und der SPD beschlossene Gesetz legt fest, dass die Sicherungsverwahrung künftig im Urteil angeordnet oder vorbehalten werden muss.

Der Bundestag hat am Donnerstag die Neuordnung der Sicherungsverwahrung für Gewalt- und Sexualstraftäter beschlossen. Das mit Stimmen der schwarz-gelben Koalition und der SPD beschlossene Gesetz legt

fest, dass die Sicherungsverwahrung künftig im Urteil angeordnet oder vorbehalten werden muss. Die umstrittene nachträgliche Sicherungsverwahrung

entfällt damit weitgehend. Das dazugehörige „Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter“ ermöglicht die weitere Unterbringung von Tätern, die nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechts-Gerichtshofes freigelassen werden müssen. Der Bundesrat muss am 17. Dezember noch zustimmen. AFP

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