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Dieter Althaus

© dpa

Skiunfall: Althaus wieder in der Heimat

Diether Althaus ist auf eigenen Wunsch aus Österreich ins Universitätsklinikum Jena verlegt worden. Über juristische Schritte nach dem Skiunfall des thüringischen Ministerpräsidenten könnte rasch entschieden werden

Um 12 Uhr mittags hob der Intensivhubschrauber „Bell 412“ vom Krankenhausdach in Schwarzach ab. An Bord der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus, der auf eigenen Wunsch ins Universitätsklinikum Jena verlegt wurde. Am Neujahrstag war er auf einer österreichischen Skipiste mit der 41-jährigen Beata Christandl zusammengestoßen, die auf dem Weg ins Krankenhaus starb.

Der Gesundheitszustand von Althaus hat sich seit dem Unfall stetig verbessert, seine zeitliche und räumliche Orientierung ist aber nach Angaben der Klinik noch nicht gegeben. An den Unfall kann sich der 50-Jährige weiterhin nicht erinnern. Allerdings soll Althaus offenbar über den Tod der Skifahrerin informiert worden sein. Eine befreundete Psychologin sprach mit ihm in einem langen Gespräch über das Unglück. Althaus habe geschockt und niedergeschlagen reagiert. Am Tag nach dem Gespräch habe Althaus die Information jedoch komplett vergessen und musste erneut über den Tod unterrichtet werden, hieß es.

Der Anwalt von Althaus rechnet mit einem schnellen Abschluss der Ermittlungen. Der Fall sei nach Angaben der Lienzer Anwaltskanzlei Kreissl, Pichler & Walther besser rekonstruierbar als vergleichbare Fälle. Dem beauftragten Anwalt Walter Kreissl lägen mittlerweile alle Unterlagen bis auf die Zeugenaussage vor. Der 49-jährige Grazer ist bereits seit dem 2. Januar mit dem Fall beauftragt. Unabhängig von einem möglichen Strafprozess seien auch Schadensersatzforderungen zu erwarten. Er hoffe, dass man sich wie in den meisten solchen Fällen außergerichtlich werde einigen können.

In einem Interview mit der Zeitschrift „Bunte“ hatte der Witwer Bernhard Chris tandl Althaus keine Schuld zugewiesen: „Es war ein Unfall.“ Er könne sich einen Kontakt mit der Familie Althaus vorstellen. Bei der Beerdigung am Donnerstag hatte Katharina Althaus, die Ehefrau des thüringischen Ministerpräsidenten, den Witwer am Grab in den Arm genommen. Unterdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft Leoben routinemäßig weiter wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Die Blutprobe der beiden Unfallbeteiligten, die am Freitag veröffentlicht wurde, liegt nach Untersuchung des gerichtsmedizinischen Instituts der Universität Graz sowohl bei Althaus als auch bei der toten Frau bei 0,0 Promille. Staatsanwalt Plöbst erklärte die vorgezogene Veröffentlichung mit der „in deutschen Medien vermehrt veröffentlichten Spekulation über eine mögliche Alkoholisierung der Unfallbeteiligten“.

Kreissl rechnet damit, dass die Staatsanwaltschaft spätestens in zwei Wochen über einen möglichen Strafprozess entscheidet. Was Althaus erwarten könnte, zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm. Demzufolge sind Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) bei Unfällen auf Skipisten rechtlich bindend. Das Gericht sprach einer Frau Schmerzensgeld zu, die am Neujahrstag 2007 in Österreich mit einem Jugendlichen kollidiert war. Die Richter sehen die sehr allgemein formulierten FIS- Regeln als „maßgebliches Verkehrsrecht“ auf Skipisten an. Nach bisherigen Erkenntnissen ereignete sich der Althaus-Unfall an einer Gabelung zweier Pisten. FIS-Regel Nummer 5 besagt, dass Skifahrer, die „in eine Skiabfahrt einfahren“ wollen, sich „nach oben und unten vergewissern“ müssen, dass sie dies „ohne Gefahr für sich und andere“ tun können.

Ingo Hasewend[Graz]

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