zum Hauptinhalt

Politik: Soll ist nicht Haben – auch nicht beim Betreuungsgeld

Berlin - „Herdprämie“, findet Peter Ramsauer, sei ein schreckliches Wort. Deshalb hat der CSU-Landesgruppenchef vorige Woche in der Koalitionsrunde alle vier SPD-Teilnehmer auf Ehre und Gewissen gefragt, ob sie das am nächsten Tag benutzen würden.

Von Robert Birnbaum

Berlin - „Herdprämie“, findet Peter Ramsauer, sei ein schreckliches Wort. Deshalb hat der CSU-Landesgruppenchef vorige Woche in der Koalitionsrunde alle vier SPD-Teilnehmer auf Ehre und Gewissen gefragt, ob sie das am nächsten Tag benutzen würden. Alle vier haben versprochen, sich zurückzuhalten. Was sie auch taten. Dafür haben andere Sozialdemokraten das böse Wort im Umlauf gehalten, wenn von jenem „Betreuungsgeld“ die Rede ist, das CSU-Chef Edmund Stoiber in den Kinderkrippen-Kompromiss hineinverhandelt hat. Doch das ist längst nicht das größte Problem, das die Union mit Stoibers Schöpfung seither hat.

Denn je länger und genauer sich die Zuständigen mit diesem Teil des Kompromisses beschäftigen, desto unklarer ist ihnen, wie er umgesetzt werden könnte. „Wie man so was rechtlich regelt, ist eine neue Frage“, formuliert diplomatisch ein Regierungsexperte. Das Problem besteht darin, eine politische Absichtserklärung in Gesetzesform zu bringen. Das wäre einfach, wenn die Koalition das beschlossen hätte, was Stoiber wollte: 150 Euro „Betreuungsgeld“ monatlich ab 2013 für all die Eltern, die ihr Kind bis zum dritten Lebensjahr nicht in eine Krippe geben, sondern daheim erziehen. Genau dies aber haben die Koalitionäre nicht beschlossen. Am Dienstag bestätigt auch CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer, dass die Summe von 150 Euro zwar in jener nächtlichen Runde genannt, aber bewusst nicht ins Protokoll der Einigung aufgenommen worden ist. Dort ist nur die Absicht festgehalten, einen „Rechtsanspruch auf Betreuung“ ab 2013 festzuschreiben und dass es zugleich ein Betreuungsgeld geben „soll“.

Darauf, dass dieses „soll“ nicht bedeutet, dass man sich die Stoiber-Prämie später noch mal überlegen könne, besteht die CSU. SPD-Fraktionschef Peter Struck hat zwar am Dienstag noch einmal betont, es gebe kein Junktim zum Rechtsanspruch. Doch Ramsauer betont: Im Gesetz müsse der Rechtsanspruch „inklusive Betreuungsgeld“ stehen, „oder beides kommt eben nicht“. Aber nicht eine Summe solle im Gesetz verankert werden, sondern nur das „Institut“.

Doch genau an der Frage, wie das gehen soll, haben Experten zu beißen. Der amtierende Bundestag darf nämlich nicht einfach das Parlament der nächsten Wahlperiode verpflichten, ein Betreuungsgeld zu beschließen. Er müsste das Vorhaben jetzt ausformulieren, Summe inklusive – oder sich auf eine Absichtserklärung beschränken. Die wäre aber eben genau das, was die CSU keinesfalls will: unverbindlich. Robert Birnbaum

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false