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Über die Neuregelung von Hartz IV ist die Opposition nicht glücklich.

© dapd

Soziales: Linke will Schlichtung bei Hartz IV

Arbeitsministerin von der Leyen ist zu Gesprächen über die Hartz-IV-Reformen bereit. Linke-Parteivize Kipping will sie beim Wort nehmen - und den Konflikt wie Stuttgart 21 lösen.

Von Matthias Meisner

Berlin - Die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung im Bundestag, die Linken-Politikerin Katja Kipping, will, dass der Streit um die Reform der Hartz-IV-Berechnung nach Vorbild des Konflikts um das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 geschlichtet wird. In einem dem Tagesspiegel vorliegenden Brief an Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) schreibt Kipping, es handele sich bei Hartz IV um eine „Grundsatzfrage der Gerechtigkeit, Verteilung und Teilhabe“. Eine Einigung dazu werde „nur dann Bestand haben, wenn sie nicht nur parlamentarische, sondern auch gesellschaftliche Mehrheiten findet.“

Nach Vorbild der Gespräche zu Stuttgart 21 – dort ist der CDU-Politiker Heiner Geißler als Schlichter eingesetzt – soll es nach Ansicht der linken Vizechefin auch im Konflikt um Hartz IV einen unabhängigen Schlichter geben. Die Verhandlungen müssten ergebnisoffen geführt werden. „Weder die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes noch eine deutliche Anhebung der Regelsätze dürfen vorab zum Tabu erklärt werden.“ Am öffentlichen Gespräch – Kipping warnt ausdrücklich vor intransparenten „Deals“ – beteiligt werden sollten außer den Bundestagsparteien sowie Ländern und Kommunen auch Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften und Sozialverbände.

Erst am Freitag hatte Leyen im Bundestag die von ihr geplante Reform der Hartz-IV-Regelungen verteidigt, dabei auch die Bereitschaft zu Gesprächen mit der Opposition unterstrichen: „Die Tür ist offen, ich bin verhandlungsbereit.“ Unklar blieb dabei allerdings, ob nur SPD und Grüne gemeint sind und die Linke außen vor bleibt. Kipping sagte, sie habe aus dem Hause Leyen noch keine Einladung zu Gesprächen zum Thema erhalten. Das Ministerium hält von Kippings Vorschlag nichts. „Mehr Transparenz als im jetzigen Verfahren geht eigentlich nicht“, sagte eine Sprecherin.

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hatte in einem Urteil Anfang des Jahres eine transparentere Berechnung der Regelsätze und bessere Bildungsmöglichkeiten für Kinder von Hartz-IV-Empfängern gefordert. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, den Regelsatz für alleinstehende Erwachsene von 359 auf 364 Euro zu erhöhen. Das zudem geplante Bildungspaket beinhaltet Leistungen für den Schulbedarf sowie finanzielle Unterstützung für die Mitgliedschaft in Vereinen, Musikunterricht oder Ähnlichem. Auch werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger verbessert.

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