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Politik: Sparkasse muss NPD-Konto weiter führen Karlsruhe: Bei Kündigung

Willkürverbot missachtet

Karlsruhe. Die NPD hat den Rechtsstreit gegen die Kündigung ihres Girokontos endgültig gewonnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag entschieden, dass die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig dem Landesverband der NPD das Girokonto nicht kündigen darf, solange die Partei nicht als verfassungswidrig verboten ist. Damit wurde das Urteil des Landgerichts Leipzig und des Oberlandesgerichts Dresden im Ergebnis bestätigt.

Eine wesentliche Rolle spielte, dass es sich bei der Sparkasse um eine Körperschaft öffentlichen Rechts handelt. In der Begründung heißt es, als solche seien Sparkassen unmittelbar an die Grundrechte gebunden. Damit hätten sie das Willkürverbot zu beachten und dürften nicht ohne begründeten Anlass kündigen. Nach dem Grundgesetz entscheide allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei. Bis dahin solle eine Partei von jeder rechtlichen Behinderung frei sein, solange sie mit erlaubten Mitteln arbeite und nicht gegen Strafgesetze verstoße.

Die Kündigung stellt nach dem Urteil (AZ: XI ZR 403/01) eine unzulässige rechtliche Behinderung dar, sie beeinträchtige die politische Betätigung des NPD-Landesverbandes. Eine Partei sei auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr angewiesen. So müsse im Antrag auf staatliche Parteienfinanzierung eine Bankverbindung angegeben werden.

Auch ein möglicher Imageschaden der Sparkasse stelle keinen Kündigungsgrund dar. Denn diesen Schaden befürchte die Sparkasse allein aufgrund der möglichen Verfassungswidrigkeit der Partei, über die aber gerichtlich nicht entschieden sei. Dass das Girokonto für verbotene Aktivitäten genutzt wurde, sei nicht behauptet worden.

Offen bleibt, ob das Urteil anders ausgefallen wäre, wenn es sich bei dem kündigenden Kreditinstitut um eine Privatbank und nicht um eine Anstalt öffentlichen Rechts gehandelt hätte. Die Leipziger Sparkasse kündigte im August 2000 das NPD-Konto, nachdem das ARD-Magazin „Report" über den Verbotsantrag gegen die NPD und über deren Geschäftsbeziehungen mit Kreditinstituten berichtet hatte. Ob das Verbotsverfahren gegen die NPD fortgesetzt wird, entscheidet sich am 18. März. Dann wird das Bundesverfassungsgerichts seine Entscheidung verkünden.

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