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Politik: SPD-Sozialexperte Rudolf Dreßler über Beiträge und Reformen

Rudolf Dressler (59) ist der langjährige Sozial- und Gesundheitsexperte der SPD. Demnächst geht er als Botschafter für Deutschland nach Israel.

Rudolf Dressler (59) ist der langjährige Sozial- und Gesundheitsexperte der SPD. Demnächst geht er als Botschafter für Deutschland nach Israel.

Halten Sie einen einheitlichen Mindestbeitragssatz von 12,7 Prozent für sinnvoll?

Es geht nicht um einen Mindestbeitrag, es geht bei diesem Vorschlag darum, dass innerhalb des Risikostrukturausgleichs diese Mindestkosten, die der Durchschnittsversicherte verursacht, von den Krankenkassen berücksichtigt werden müssen - untereinander. Man kann das als Mindestbeitrag definieren, man kann aber auch sagen, dass innerhalb des Risikostrukturausgleichs, der seit sieben Jahren besteht, eine solche Komponente hinzugefügt wird. Darüber muss man mit den Betroffenen reden, und die Politik muss sich überlegen, ob sie das will.

Sind die die Betriebskrankenkassen eine zu große Konkurrenz für die Gesetzlichen?

Man kann das nicht generell auf die Betriebskrankenkassen projizieren. Diese sind unterschiedlich strukturiert. Es gibt solche, die sind in der gleichen Situation wie große Krankenkassen. Dann gibt es so genannte virtuelle Krankenkassen, die zu wesentlich günstigeren Beitragssätzen mit überdurchschnittlich guten Risiken am Markt sind. Und diese Krankenkassen, die wenig Service bieten, sind das Problem. Sie ziehen gute Risiken von den großen Krankenkassen ab, dadurch werden bei den großen die Kosten verstärkt. Zudem werden dann die Beiträge nach oben gedrückt. Die großen Krankenkassen erklären, dass bei der letzten Kündigungswelle 1999 eine Million Mitglieder auf diese Art und Weise verloren gegangen sind. Und das heißt, dass das Geld, was sie vorher bezahlt haben, insgesamt dem System nicht mehr zur Verfügung steht.

Sollte man also das Sonderkündigungsrecht wieder abschaffen?

Es geht einmal um das Sonderkündigungsrecht, das bei Erhöhung der Krankenkassenbeiträge greift. Es geht zum anderen um die Frage, Wettbewerbsparameter zu finden, die alle Krankenkassen mit den gleichen Auflagen versehen. Der Gesetzgeber hat vor sieben Jahren drei Kriterien genannt: Prävention, Rehabilitation und Service. Und er muss darauf bezogen kontrollieren, ob die Kassen alle Vorgaben erfüllen. Insoweit ist dieses Problem, wenn der nächste Kündigungstermin jenseits des Sonderkündigungsrechts ansteht, am 1. September 2000, und wenn nochmal eine Million wechseln, plötzlich ein politisches Problem. Das Sonderkündigungsrecht ist unter den Status-Quo-Bedingungen kaum noch zu halten.

Die Gesundheitsministerin scheint das anders zu sehen.

Wir müssen in jeden Falle berücksichtigen, dass am kommenden 1. September der normale Kündigungstermin ansteht. Und womöglich wechseln wieder eine Million Menschen. Das kann man ignorieren. Dazu rate ich aber nicht. Weil die Konsequenzen anschließend von der Politik berücksichtigt werden müssen. Wenn Politik zu lange wartet, werden die Lösungen schwerer.

Markt und soziale Verantwortung in einem Gesundheitssystem - ist das vereinbar?

Der Markt nach unserer sozialen Marktwirtschaftsphilosophie muss da seine Grenzen gezogen bekommen, wo er hemmungslos arbeitet, wo er das, was wir mit der Krankenversicherung verbunden haben - nämlich solidarische Krankenversicherung - gefährdet. Und wenn man dieses nicht mehr will, dann wird man unser System in sich selbst verändert sehen. Davor warne ich. Das Interview führte Armin Lehmann.

Halten Sie einen einheitlichen Mindestbeitragssatz

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