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Politik: Spitzel schützen

Von Christian Böhme Es kommt eher selten vor, dass sich die Innenminister der Länder einig sind. Aber bei einem vertraulichen Kamingespräch in Bremerhaven Anfang Juni waren es die Herren offenbar doch mal.

Von Christian Böhme

Es kommt eher selten vor, dass sich die Innenminister der Länder einig sind. Aber bei einem vertraulichen Kamingespräch in Bremerhaven Anfang Juni waren es die Herren offenbar doch mal. Sie vereinbarten in Sachen NPD-Verbotsverfahren eine gemeinsame Linie: Man wird dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe keine weiteren n von V-Leuten nennen.

Ein offizieller Beschluss wurde wohl bewusst nicht gefasst. Die Ländervertreter wollten erst die Richter über ihre Absichten und Beweggründe informieren. Schließlich galt es, das nach der V-Mann-Affäre (siehe Kasten) ohnehin angespannte Verhältnis zum Gericht nicht weiter zu strapazieren. Die Frauen und Männer in den roten Roben erfuhren allerdings bereits am Mittwoch durch die „Süddeutsche Zeitung“, was die Innenminister und die Verfassungsschützer dazu bewegt: Sie fürchten, ihre Quellen könnten enttarnt werden. Damit würde ein entscheidender Teil der Arbeit des Verfasssungsschutzes ernsthaft in Frage gestellt.

Den Innenministern und Nachrichtendiensten geht es dem Vernehmen nach dabei nicht nur um die Effizienz und das Wohl ihrer V-Leute bei den Rechtsextremisten. Es gibt wohl auch die große Sorge, dass die als dringend notwendig erachtete Unterwanderung radikal-islamistischer Gruppierungen wie Metin Kaplans Kalifatsstaat und Milli Görüs vor dem Aus steht. Denn wer ließe sich noch für einen solchen Job anwerben, wenn die Gefahr bestünde, dass der Verfassungsschutz ihre Namen unter bestimmten Umständen preisgeben könnte. „Gerade bei Islamisten kann es bei einer Enttarnung für die Betroffenen um Leben und Tod gehen“, sagen Experten. Aber ohne die Hilfe von Spitzeln seien keine Informationen über die schwer durchschaubaren Strukturen militanter Muslim-Organisationen zu bekommen.

Das Dilemma, in dem die Antragsteller (Bundestag, Länder und Regierung) beim NPD-Verbotsverfahren stecken, bringt Wolfgang Bosbach, Innenexperte der Union, auf den Punkt: Einerseits kann bei der Beobachtung von Extremisten auf V-Leute nicht verzichtet werden. Und die müssen geschützt werden. Andererseits hat Karlsruhe ein Anrecht darauf, zu klären, ob der Staat über eingeschleuste Personen maßgeblich Einfluss auf die NPD nimmt. Das Gericht hat in dieser Frage den Antragstellern eine Frist gesetzt: Bis zum 31. Juli muss Auskunft über Parteimitglieder gegeben werden, die auf Landes- und Bundesebene mit dem Staat zusammengearbeitet haben oder noch kooperieren.

Trotz der V-Mann-Widrigkeiten geben sich Regierung, Länder und Parlamentsvertreter optimistisch. Volker Beck, Rechtsexperte der Grünen, hofft, dass das Gericht einen Weg zwischen Wahrheitsfindung und Quellenschutz findet. Wie der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz hält Beck das Material gegen die NPD für erdrückend. Dass das Verfahren gegen die rechte Partei scheitern könnte, halten beide für unwahrscheinlich. Doch eines ist allen Beteiligten klar: Die Latte für ein Verbot hängt hoch. Und das letzte Wort haben die Richter. Am 8. Oktober geht es in Karlsruhe mit der V-Mann-Problematik weiter – mehr als zwei Jahre nach dem ersten Vorstoß in Sachen Parteiverbot.

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