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Politik: Stasi-Akten: Schily will hart bleiben

Trotz heftiger Kritik will Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) im Streit um die Stasi-Akten nicht nachgeben. "Man kann das Gesetz nicht uminterpretieren", sagte der SPD-Politiker am Dienstag in München.

Trotz heftiger Kritik will Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) im Streit um die Stasi-Akten nicht nachgeben. "Man kann das Gesetz nicht uminterpretieren", sagte der SPD-Politiker am Dienstag in München. Rückendeckung erhielt er vom obersten Datenschützer Joachim Jacob. Bereits in den vergangenen Tagen hatten Sozialdemokraten und Grüne Unterstützung für die Bundesbeauftragte für Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, signalisiert. Nach dem Berliner Urteil, das dem Opferschutz Vorrang vor der Aufklärung der DDR-Geschichte gab, hatte Schily Birthler ultimativ aufgefordert zu bestätigen, dass sie nur noch mit Zustimmung der Betroffenen Akten herausgeben werde. Doch die Bundesbeauftragte weigerte sich.

Schily sagte, auch für hohe Politiker, deren Telefongespräche die Stasi abgehört habe, gelte der Vorrang des Opferschutzes. Einigen Kritikern warf der Minister Heuchelei vor. Bei der Ausweitung der Telefonüberwachung im Kampf gegen das Organisierte Verbrechen hätten sie den Untergang der Demokratie beschworen. Aber über die Lauschangriffe der Stasi wollten sie die Akten veröffentlichen.

Die Verfassung schütze das Fernmeldegeheimnis, betonte Schily. Er wolle rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegen die Stasi-Akten-Behörde vermeiden, müsse aber auf die Einhaltung der Gesetze achten. Bis zu einem letztinstanzlichen Urteil müssten alle gleich behandelt werden, verlangte Schily. Gegenüber Birthler habe er große Geduld bewiesen. "Wir warten noch die schriftlichen Urteilsgründe ab, aber dann muss eine Entscheidung getroffen werden."

Jacob sagte im Hessischen Rundfunk, für ihn sei "von Anfang an klar gewesen, dass die Position des Innenministers richtig ist". Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung zeigte sich überzeugt, dass das Berliner Urteil Bestand haben wird. "Bei Personen der Zeitgeschichte hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass über diesen Personenkreis keine Informationen herausgegeben werden dürfen, wenn sie unter Bruch des Post- und Fernmeldegeheimnisses zu Stande gekommen sind."

Die SPD-Politikerin Ute Vogt forderte dagegen, Rechtsmittel gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu den Stasi-Akten von Altkanzler Helmut Kohl einzulegen. Sie sprach sich für einen Kompromiss aus. "Es könnte sein, dass nur Teile der Akten herausgegeben werden können", sagte die Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses im Deutschlandradio. Danach würde der Betroffene in jedem Einzelfall benachrichtigt.

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