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Politik: Stasi-Behörde gibt Akten von Toten heraus

Berlin Die Stasiunterlagen-Behörde kann künftig auf Antrag auch Unterlagen verstorbener Prominenter und Amtsträger nach einer Schonfrist von mehreren Jahren herausgeben. Die Länge dieser Frist richtet sich danach, wie prominent die jeweilige Person war.

Berlin Die Stasiunterlagen-Behörde kann künftig auf Antrag auch Unterlagen verstorbener Prominenter und Amtsträger nach einer Schonfrist von mehreren Jahren herausgeben. Die Länge dieser Frist richtet sich danach, wie prominent die jeweilige Person war. Die Birthler-Behörde ist nach Informationen des Tagesspiegels nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte weniger schwer wiegt, wenn jemand tot ist. ide

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