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Politik: Stasi-Unterlagen: Einsicht

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz trat Ende 1991 in Kraft. Auf seiner Grundlage durften 1992 erstmals Privatpersonen Einsicht in das über sie vorliegende Aktenmaterial nehmen.

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz trat Ende 1991 in Kraft. Auf seiner Grundlage durften 1992 erstmals Privatpersonen Einsicht in das über sie vorliegende Aktenmaterial nehmen. Wächter über den Umgang mit den Stasi-Hinterlassenschaften ist die von Marianne Birthler geleitete Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, oft nach ihrem früheren Leiter "Gauck-Behörde" genannt. Nach dem Gesetz dürfen Behörden, Parlamente und Arbeitgeber Auskunft über ihre Beschäftigten verlangen. Für die Opfer der Stasi sollte mit der Regelung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch Akteneinsicht gesichert werden. Journalisten und Wissenschaftlern wurde der Zugang in Grenzen ermöglicht. Personenbezogene Unterlagen sind den Medien generell nicht zugänglich.

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