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Politik: Statthalter der heiligen Krieger

Lokman Mohammed ist der Erste, der wegen Hilfe für ausländische Terroristen verurteilt wird

Von Frank Jansen

Der Mann mit dem schwarzen Vollbart blickte erstaunt, dann atmete er durch. Lokman Mohammed hatte nach seinem umfassenden Geständnis offenbar mit einem nicht ganz so harten Urteil gerechnet. Doch der 6. Strafsenat des Münchner Oberlandesgerichts verhängte am Donnerstag sieben Jahre Haft gegen den irakischen Islamisten, so wie es die Bundesanwaltschaft verlangt hatte. Teilweise übertraf der Senat die Ankläger noch. Die Richter halten Mohammed der Mitgliedschaft in gleich zwei terroristischen Vereinigungen für schuldig. Und der Strafsenat hat ein Stück Justizgeschichte geschrieben: Erstmals in der Bundesrepublik wurde ein Angeklagter nach dem Paragrafen 129b verurteilt, der erst seit August 2002 im Strafgesetzbuch steht und Aktivitäten für ausländische Terrorgruppen unter Strafe stellt.

Bei Mohammed kämen außerdem sechs Fälle von „banden- und gewerbsmäßiger Einschleusung von Ausländern“ sowie Betrug hinzu, sagte der Vorsitzende Richter, Bernd von Heintschel-Heinegg. Im Vordergrund stand allerdings die Mitgliedschaft des 33-Jährigen in der 2001 gegründeten, kurdisch-irakischen Terrorgruppe Ansar al Islam (Helfer des Islam), die im Spätsommer 2003 mit anderen Banden militanter Islamisten zur Jaisch Ansar as Sunna (Armee der Helfer der Sunna) fusionierte. Beide Vereinigungen haben im Irak zahlreiche schwere Anschläge begangen. Lokman Mohammed, der 2001 erstmals nach Deutschland kam, agierte von München aus als Beschaffer von Geld, Technik, Pässen und Rekruten.

Heintschel-Heinegg zählte auf: Von 2002 bis zur Festnahme im Dezember 2003 organisierte Mohammed die Reisen von zehn „Dschihadisten“ (heiligen Kriegern) in Richtung Irak. Der Münchner Statthalter kümmerte sich persönlich um einen schwer verwundeten Kämpfer von Ansar al Islam, der im Irak beim Hantieren mit Sprengstoff beide Hände verloren hatte. Mohammed traf den Mann in Italien und schleuste ihn über Frankreich weiter nach Großbritannien. Und der Münchner „Emir“ besorgte den Terrorgruppen Funkgeräte, eine Radio-Sendeanlage, Ferngläser, Computer, sowie Kleidung und Kassetten mit Hetzreden. Außerdem sammelte er Geld, die Summe war allerdings nicht festzustellen.

Daneben schleuste Mohammed in mindestens sechs Fällen Iraker über Bozen und Innsbruck nach München. Es handelte sich allerdings nicht um Kämpfer, Mohammed dirigierte die illegalen Reisen wegen des Profits – von dem die Terroristen im Irak auch etwas abbekamen. Insgesamt, so vermutet das Gericht, hat der Angeklagte 70 bis 90 Schleusungen organisiert.

Trotz der weitgehend gelungenen Aufklärung des Falles, auch dank der mehr als 550 Protokolle abgehörter Telefonate, ermahnte Richter von Heintschel- Heinegg Politik und Justiz. „Nachdrücklich“ sei die Forderung des bayerischen Innenministers nach einer bundesweiten Islamistendatei zu unterstützen. Außerdem müsse die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften der Länder mit dem Generalbundesanwalt verbessert werden, sagte von Heintschel-Heinegg. Er sprach aus Erfahrung: Der Prozess konnte Ende Mai 2005 erst mit sechswöchiger Verspätung beginnen, da die Staatsanwaltschaft Stuttgart verspätet Akten eines eigenen Ermittlungsverfahrens gegen Mohammed beigesteuert hatte.

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