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Politik: Steinbrück verteidigt Erbschaftsteuerreform

Berlin - Bei der Reform der Erbschaftsteuer zeichnet sich ein handfester Streit zwischen Union und SPD ab. Parallel zur ersten Behandlung im Bundestag verlangte der von der CDU/CSU dominierte Bundesrat am Freitag eine Reihe von Änderungen.

Berlin - Bei der Reform der Erbschaftsteuer zeichnet sich ein handfester Streit zwischen Union und SPD ab. Parallel zur ersten Behandlung im Bundestag verlangte der von der CDU/CSU dominierte Bundesrat am Freitag eine Reihe von Änderungen. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) warnte vor einem Scheitern des Vorhabens.

Steinbrück monierte, die „irreführende öffentliche Diskussion“ über Teile des Regelwerks sei teilweise sehr schwer erträglich. Die Erbschaftsteuer werde künftig verfassungskonform und sichere den Bundesländern stabile Einnahmen von rund vier Milliarden Euro.

Der Entwurf der Bundesregierung sieht unter anderem höhere Freibeträge für engste Familienangehörige vor. Bei der Unternehmensnachfolge sollen Erben dann steuerlich begünstigt werden, wenn sie Arbeitsplätze länger als zehn Jahre sichern und den Betrieb mehr als fünfzehn Jahre fortführen. Insbesondere gegen diese Bedingungen wandte sich die Länderkammer.

Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU), der die Eckpunkte der Reform miterarbeitet hat, räumte im Bundesrat ein, fünfzehn Jahre seien „sehr viel“. Darüber müsse noch einmal gesprochen werden. CSU-Chef Erwin Huber bekannte sich zwar zu der Koalitionsvereinbarung. Gleichwohl müsse man sich mit der Frage auseinandersetzen, ob es Sinn mache, „auf die Dauer Erbschaftsteuer zu erheben“.

Steinbrück hielt dagegen, beim Übergang von Betriebsvermögen werde zum ersten Mal in Deutschland pauschal eine Steuerbefreiung von 85 Prozent eingeführt. Mit Verweis auf den vorgesehenen Freibetrag von 150 000 Euro fügte er hinzu: „Drei Viertel aller Unternehmen in Deutschland haben damit nichts mehr mit der Erbschaftsteuer zu tun.“ Bei einem solchen Privileg müsse es aber eine Gegenleistung geben, da man sich sonst gleichheitswidrig verhalte.

Steinbrück betonte ferner, „Oma ihr kleines Häuschen“ bleibe steuerfrei, aber „Oma ihre Villa mit Park und Seezugang“ werde höher besteuert. Es sei „völlig angemessen“, große Vermögen stärker als bisher heranzuziehen.

Die große Koalition muss die Steuer bis Ende 2008 reformieren, da das Bundesverfassungsgericht die bislang geltende Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. ddp

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