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Politik: Sterbehilfe soll in Belgien nicht mehr strafbar sein

Der belgische Senat hat am Donnerstagabend nach dreitägiger, wenig kontroverser Debatte einen Gesetzentwurf angenommen, mit dem Sterbehilfe auch in Belgien legalisiert wird. Bisher hatte ein Arzt, der den Tod eines Patienten auf dessen Wunsch hin herbeigeführt hatte, nachweisen müssen, dass er in einer Notlage oder unter Abwägung gleichwertiger Rechtsgüter gehandelt hatte.

Der belgische Senat hat am Donnerstagabend nach dreitägiger, wenig kontroverser Debatte einen Gesetzentwurf angenommen, mit dem Sterbehilfe auch in Belgien legalisiert wird. Bisher hatte ein Arzt, der den Tod eines Patienten auf dessen Wunsch hin herbeigeführt hatte, nachweisen müssen, dass er in einer Notlage oder unter Abwägung gleichwertiger Rechtsgüter gehandelt hatte. Tritt das Gesetz in Kraft, wird es künftig nach einem solchen Fall keine Ermittlungen mehr geben, wenn sich der jeweilige Arzt an die vorgeschriebenen Prozeduren gehalten hat. Über das Vorgehen bei Fällen von Sterbehilfe wird eine eigens einzurichtende Kontrollkammer wachen.

Nach dem am Donnerstagabend verabschiedeten Gesetzentwurf handelt ein Arzt legal, wenn er auf den Wunsch eines volljährigen oder mindestens 16-jährigen Patienten handelt, der seine Forderung wiederholt, freiwillig, ohne äußeren Druck und schriftlich geäußert hat und dauerhafte, unerträgliche physische oder psychische Schmerzen empfindet, denen nicht abgeholfen werden kann. Darüber hinaus muss sein Zustand aussichtslos sein.

Äußert ein Patient seinen Sterbewunsch, muss der behandelnde Arzt einen zweiten von Arzt und Patient unabhängigen Arzt konsultieren, der darüber einen Bericht verfassen muss. Zwischen dem Wunsch des Patienten und der todbringenden Behandlung muss mindestens ein Monat verstreichen. Besonders dieser Punkt war von Christdemokraten und Konservativen, aber auch von einem Senator der Regierungsparteien kritisiert worden. Er stelle eine Überschreitung des Tötungsverbotes dar, argumentierte Alain Destexhe von den frankophonen Liberalen. "Da gehts nicht mehr um Sterbehilfe, sondern um Beihilfe zum Selbstmord", so der Fraktionschef der flämischen Christdemokraten im Senat, Hugo Vandenberghe.

Das belgische Sterbehilfegesetz, über das seit zwei Jahren diskutiert wird, ist dem niederländischen nachempfunden. Das Gesetz enthält aber restriktivere Regelungen in den Fällen, wo es um Sterbehilfe bei Minderjährigen geht. Während sie in den Niederlanden inzwischen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigen legal ist, bleibt sie in Belgien verboten.

Klaus Bachmann

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