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Politik: Steuerreform: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an - Weitere Beschlüsse zu Altersteilzeit, Rentenzahlung und Stiftungsrecht

Der Bundesrat hat am Freitag zu der von Rot-Grün geplanten Steuerreform den Vermittlungsausschuss angerufen. Dafür stimmten auch SPD-geführte Länder, die besonders zusätzliche Sicherungen gegen Einnahmeausfälle für die Landeshaushalte erreichen wollen.

Der Bundesrat hat am Freitag zu der von Rot-Grün geplanten Steuerreform den Vermittlungsausschuss angerufen. Dafür stimmten auch SPD-geführte Länder, die besonders zusätzliche Sicherungen gegen Einnahmeausfälle für die Landeshaushalte erreichen wollen. Grundsätzliche Änderungen verlangen dagegen die unionsgeführten Länder. Sie wollen vor allem eine weitere Absenkung des Spitzensteuersatzes sowie Korrekturen im Bereich der Unternehmensteuer durchsetzen. Während die Regierung das Vermittlungsverfahren möglichst bis zur Bundesratssitzung am 14. Juli abschließen möchte, machten führende Unionspolitiker deutlich, dass sie diesen Zeitplan für zu knapp halten. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) erteilte in der Debatte Forderungen nach weitergehenden Steuersenkungen eine Absage.

Die Pläne der Koalition sehen eine Nettoentlastung für Bürger und Unternehmen von rund 45 Milliarden Mark vor. Die Union verlangt eine noch höhere Steuerentlastung, die sie auf insgesamt 50 Milliarden Mark beziffert.

Eichel verteidigte die Pläne der Koalition bei der Einkommensteuer. Diese sehen bis zum Jahr 2005 eine Absenkung des Eingangssatzes auf 15 Prozent und des Spitzensteuersatzes auf 45 Prozent vor. Die Union verlangt einen Spitzensatz von 35 Prozent.

Der Bundesrat verzichtete auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses bei der Neuregelung der Altersteilzeit. Diese kann damit am 1. Juli in Kraft treten, der vorzeitige Ausstieg aus dem Berufsleben zur Steigerung der Jobchancen von Arbeitslosen wird erleichtert. Das Gesetz bringt eine Verlängerung der Geltungsdauer für die Altersteilzeit-Regelung bis zum Jahr 2009. Zugleich wird die Förderhöchstdauer für Beschäftigte in Altersteilzeit von fünf auf sechs Jahre erweitert.

Ein weiteres Gesetz, dem der Bundesrat in seiner gestrigen Sitzung zustimmte, sieht vor, dass Rentner ihre Renten wieder spätestens zum Letzten des Vormonats erhalten. Damit wird die Praxis der Rentenversicherer korrigiert, die im Frühjahr dazu übergegangen waren, die Renten zum Monatsersten auszuzahlen.

Für Zahlungen an Stiftungen gelten künftig bessere Konditionen bei der Steuer. Der Bundesrat stimmte dem neuen Gesetz in der vom Vermittlungsausschuss überarbeiteten Form zu. Ziel des Gesetzes ist es, den Kreis der steuerlich zulässigen gemeinnützigen Zwecke zu erweitern. Auch im Bereich des Erbschaftsteuerrechts wird die Möglichkeit einer steuerbegünstigten Weitergabe ererbten Vermögens an gemeinnützige Organisationen ausgedehnt. Bis zu einem Betrag von 40 000 Mark dürfen Stifter ihre Zuwendungen steuerlich als Sonderausgaben abziehen. Im Vermittlungsausschuss war zusätzlich vereinbart worden, dass für neu gegründete Stüftungen bis zu 600 000 Mark innerhalb von zehn Jahren von der Steuer abgesetzt werden können.

Zusätzlich beschloss der Bundesrat eine umfassende Reform des Seuchenrechts und damit ein neues Melde- und Frühwarnsystem für Infektionen. Und mit einer neuen Einreise-Freimengenverordnung soll der zoll- und steuerfreie Einkauf von Reisebedarf auf so genannten Butterschiffen in dieser Saison letztmalig möglich sein.

bdt

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