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Ein Mitglied des Flüchtlingsrats Berlin hält ein Schild in den Händen.

© dpa

Streit um Familiennachzug: Union kündigt geänderten Gesetzentwurf an

CDU und CSU wollen den Familiennachzug noch länger stoppen. Und kündigen bei einer Anhörung im Hauptausschuss des Bundestages einen geänderten Gesetzentwurf an.

Für einen unbegrenzten Familiennachzug zu Flüchtlingen gibt es im Bundestag zur Zeit wohl keine Mehrheit. Das hat sich bei einer Anhörung im Hauptausschuss des Bundestages am Montag gezeigt. Darüber, wie viele Angehörige nachkommen dürfen und in welchem Tempo, gingen die Meinungen auseinander. Die kommunalen Spitzenverbände bekräftigten zwar, dass der Nachzug von Angehörigen integrationsfördernd wirken könne. Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag betonte aber, Konflikte zwischen Einheimischen und Flüchtlingen wie in Salzgitter und Cottbus zeigten, dass die Kapazitäten vielerorts bereits jetzt „erschöpft“ seien.

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) warb dafür, den Familiennachzug künftig wieder für alle Angehörigen von Flüchtlingen in Deutschland zu erlauben. Dass dies subsidiär Schutzberechtigten derzeit verwehrt werde, ergebe keinen Sinn, sagte Roland Bank vom UNHCR Deutschland. Denn eine baldige Rückkehr von Somaliern, Afghanen, Irakern und Syrern in ihre Heimat sei unwahrscheinlich. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte warnte mit Blick auf die dauerhafte Trennung der Familien vor dem „Risiko, dass die Betroffenen daran zerbrechen“.

Die AfD hatte als Experten ihr Parteimitglied Dieter Amann in den Ausschuss geschickt. Der Verwaltungswirt beklagte das „Fortbestehen des Lügensystems Asyl“. Männliche Flüchtlinge sollten nicht ihre Familien nachholen, sondern in ihre Heimatländer zurückkehren.

CDU und CDU wollen den Familiennachzug noch länger stoppen

Mehrere Fraktionen hatten in der vergangenen Woche Vorschläge zum Familiennachzug zu Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus vorgelegt. Die Bundesregierung hatte im März 2016 angesichts der hohen Flüchtlingszahlen beschlossen, dass sie ihre Angehörigen für zwei Jahre nicht nachholen dürfen. CDU und CSU wollen den Familiennachzug noch länger stoppen - mindestens so lange, bis die nächste Regierung eine neue Regelung dazu vereinbart hat. Die Union kündigte in der Anhörung eine Änderung ihres Vorschlags an, jedoch ohne Details zu nennen. Die SPD hatte unter anderem darauf gedrungen, dass eine Übergangslösung maximal bis zum 31. Juli gelten solle.

In ihren Sondierungen hatten sich Union und SPD darauf verständigt, den Familiennachzug künftig auf 1000 Menschen pro Monat zu beschränken. Die SPD fordert aber jetzt eine weitergehende Härtefallregelung. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, hält nichts von einer Kombination von Kontingenten und Härtefällen. Er sagte, besser wäre es, eine zeitlich gestreckte Familienzusammenführung für alle bereits hier lebenden Flüchtlinge zu ermöglichen. Für Neuankömmlinge mit subsidiärem Schutz solle es aber generell keinen Familiennachzug geben.

Subsidiären Schutz erhält, wer nicht als politisch verfolgt gilt und keinen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießt. Allerdings nur wenn ihm im Herkunftsland „ernsthafter Schaden“ droht. Das kann Folter sein, die Todesstrafe oder „willkürliche Gewalt“ in einem Krieg oder Bürgerkrieg. Familiennachzug gibt es nur für minderjährige Kinder, Ehepartner und für die Eltern von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Über die Vorschläge der Fraktionen zum Familiennachzug wird in Plenum am Donnerstag abschließend beraten. (dpa)

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