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Kontrollen an der Bayrisch-österreichischen Grenze durch die Landespolizei sind illegal, sagen Rechtsexperten.

© Sven Hoppe/dpa

"Süddeutsche Zeitung": Gutachten hält bayerische Landespolizei an Grenze für verfassungswidrig

Seit 2018 kontrolliert die bayerische Grenzpolizei gemeinsam mit der Bundespolizei die Übergänge nach Österreich. Experten halten das für illegal.

Ein Rechtsgutachten hält den Einsatz der bayerischen Landespolizei bei Kontrollen an der Grenze zu Österreich laut einem Zeitungsbericht für verfassungswidrig. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ/Montag) berichtet, haben es die Grünen im Bundestag in Auftrag gegeben.

„Der bayerische Grenzschutz verstößt nach seiner Konzeption im bayerischen Recht gegen das Grundgesetz“, schrieb Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt demnach am Sonntag an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Die Zusammenarbeit der Bundespolizei mit dem grundgesetzwidrig konzipierten bayerischen Grenzschutz müsse „eingestellt werden“, heißt es in dem Schreiben, das der „SZ“ vorliegt.

Seit Herbst 2015 kontrolliert die Bundespolizei drei Grenzübergänge zwischen Bayern und Österreich, obwohl das dem Schengen-Abkommen widerspricht. Im Sommer 2018 reaktivierte die bayerische Staatsregierung zudem die bayerische Grenzpolizei, die sich an Grenzkontrollen beteiligt.

Zuständigkeit der Landespolizei rechtswidrig ausgeweitet

Dies sei verfassungswidrig, heißt es laut „SZ“ im Gutachten des Regensburger Staatsrechtlers Thorsten Kingreen und der Düsseldorfer Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger, das die Grünen-Fraktion im Bundestag erstellen ließ. „Die Errichtung einer bayerischen Grenzpolizei mit den ihr parallel zur Bundespolizei zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen untergräbt die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes“, so die Juristen.

Bayerns Staatsregierung habe die Zuständigkeit der Landespolizei 2018 im bayrischen Polizeiaufgabengesetz rechtswidrig ausgeweitet, heißt es laut "SZ" in dem Gutachten weiter. Bayerns Landespolizei sei seit 2008 für grenzüberschreitenden Verkehr zuständig, allerdings nur im Luftverkehr.

Im August 2018 sei die Landespolizei dann im bayerischen Polizeiaufgabengesetz ganz allgemein mit der "Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs" betraut worden. Diese aber sei Aufgabe der Bundespolizei.
Das Bundesverfassungsgericht lehne solche Doppelzuständigkeiten ab, schreiben die Juristen demnach weiter: "Entweder es ist der Bund zuständig oder es sind die Länder." Bayern habe "keine Gesetzgebungskompetenz" für das materielle Grenzschutzrecht, also etwa für Passkontrollen. Dem Freistaat Bayern komme zudem "keinerlei Verwaltungskompetenz für den Bereich des Grenzschutzes" zu. (dpa, AFP)

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