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Politik: Systemwechsel

Renten sollen generell besteuert werden, die Vorsorge dafür nicht

Eine sozial gerechte Lösung hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder versprochen, nachdem das Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr die steuerliche Ungleichbehandlung von Rentnern und Beamtenpensionären von 2005 an nicht mehr hinnehmen will. Heutige Ruheständler würden auch künftig nicht vom Fiskus belangt, hieß es nach der Karlsruher Entscheidung im Finanzministerium. Kleine und mittlere Renten sollten weiterhin nicht besteuert werden. Die Bundesregierung hatte beteuert, die „Masse der Rentner“ auch in Zukunft zu schonen. Nur Rentner mit üppigen Einkommen sollten damit rechnen, von 2005 an Steuern zu zahlen.

Ob diese Prophezeiungen angesichts immer größer werdender Haushaltslöcher noch zu halten sind, ist jedoch fraglich. Schon am Montag will die so genannte RürupKommission I zur Reform des Rentensystems Vorschläge zum Thema Altersvorsorge machen. Bis zum Jahresende soll es dann einen Gesetzesvorschlag aus dem Finanzministerium geben, der 2004 parlamentarisch beraten wird. Das Ziel des Systemswechsels ist die vollständige Besteuerung der Renten und die steuerliche Freistellung der Rentenbeiträge.

Experten schätzen, dass die Neuerung die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden mit rund 22 Milliarden Euro belasten wird. Der Verlust wird wegen der demografischen Entwicklung allerdings nur teilweise durch die vollständige Besteuerung der Renten ausgeglichen. Wie der Sprecher des Finanzministeriums, Jörg Müller, dem Tagesspiegel am Sonntag sagte, sind in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2006 keine Einnahmeausfälle aus dem Systemwechsel geplant. Verluste und Mehreinnahmen müssten sich demnach zumindest zu Beginn des Wechsels ausgleichen.

Bis zur vollständigen Rentenbesteuerung soll es, so Müller, rund 20 Jahre dauern, wobei auch dann Freibeträge gelten werden, allein um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Vorgesehen ist, die Rente älterer Menschen, die ab 2005 aus dem Erwerbsleben ausscheiden, Stück für Stück höher zu besteuern. Und zwar jahrgangsweise. Über Freibeträge und Steuerumfang seien noch keine Entscheidungen getroffen. Im Gegenzug werden Arbeitnehmer Jahr für Jahr höhere Beiträge als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen können.

Laut Finanzministerium schlägt die Rürup-Kommission in ihrem Gutachten vor, die so genannte nachgelagerte Besteuerung künftig für alle Alterseinkünfte anzuwenden. Das Prinzip gilt derzeit nur für die Privatrente. asi

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