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Politik: Terrorabwehr ja, Hilfspolizei nein

Das Thema zählt zum „Beckenbauer“-Katalog im Koalitionsvertrag: Ob und wie die Bundeswehr verstärkt Aufträge im Inneren erhalten soll, ist zwischen Union und SPD nach dem Motto „Schaun mer mal“ offen gehalten. Das Urteil des Verfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz hat das Projekt eher noch mehr ins Vage verschoben.

Das Thema zählt zum „Beckenbauer“-Katalog im Koalitionsvertrag: Ob und wie die Bundeswehr verstärkt Aufträge im Inneren erhalten soll, ist zwischen Union und SPD nach dem Motto „Schaun mer mal“ offen gehalten. Das Urteil des Verfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz hat das Projekt eher noch mehr ins Vage verschoben. Besonders in der SPD ist die Neigung groß, das Drängen der Union – und speziell des Innenministers Wolfgang Schäuble – nach dem Richterspruch für erledigt zu erklären.

Bestärkt sehen sich führende Sozialdemokraten durch den Eindruck, dass Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) vom Befürworter eher zum Gegner der Bundeswehr im Inneren geworden ist. So einfach ist die Sache aber nicht. Jung hat etwas dagegen, seine Soldaten zur Hilfspolizei bei jeder größeren Einsatzlage machen zu lassen. Dass sich der Einsatz der Armee aber in Zeiten des Anti-Terror-Kampfs nicht mehr bloß auf Gefahrenabwehr jenseits der Landesgrenzen konzentrieren lässt, ist Jung bewusst. Sein Vorgänger Peter Struck hat den klassischen Begriff der Landesverteidigung um die „Verteidigung am Hindukusch“ erweitert. Jung denkt darüber nach, die Grenzen der „Verteidigung in Hindelang“ weiter zu stecken als bisher. Die speziellen Fähigkeiten der Armee zu Wasser, zu Lande und in der Luft sollen nicht erst bei einem klassischen Angriff, sondern schon bei der Abwehr von Terrorattacken zum Einsatz kommen dürfen. Ein Weißbuch soll bis zum Sommer die theoretischen Grundlagen eines solchen neuen Verteidigungsbegriffs umreißen. bib

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