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Terrorhelfer-Prozess: Motassadeq mit Revision gescheitert

Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Mounir al Motassadeq verworfen, der den Attentätern vom 11. September 2001 Hilfe geleistet haben soll. Das Urteil von 15 Jahren Haft ist damit rechtskräftig.

Karlsruhe/Hamburg - Der Helfer der Todespiloten vom 11. September 2001, Mounir al Motassadeq, bleibt im Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf in einem heute veröffentlichten Beschluss die Revision des Marokkaners gegen die vom Hamburger Oberlandesgericht (OLG) ausgesprochene Verurteilung zu 15 Jahren Haft.

Der 3. Strafsenat des BGH in Karlsruhe beschloss bereits am 2. Mai, die Revision des 33-Jährigen nicht anzunehmen. Die Beschwerde der Anwälte von Motassadeq sei "unbegründet". Eine Nachprüfung des OLG-Urteils vom 8. Januar 2007, in dem das Hamburger Gericht im dritten Prozess gegen Motassadeq die Strafe neu festsetzte, habe "keinen Rechtsfehler zu Ungunsten des Angeklagten" ergeben, hieß es laut "Spiegel-Online" zur Begründung.

Zuvor hatte der BGH im November 2006 das zweite Urteil des OLG gegen Motassadeq verschärft. Der BGH befand Motassadeq nicht nur der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für schuldig, sondern auch der Beihilfe zum Mord an den 246 Passagieren und Besatzungsmitgliedern der am 11. September zum Absturz gebrachten vier Flugzeuge. Zur Festsetzung einer neuen Strafe hatten die Bundesrichter das Verfahren an das OLG nach Hamburg zurückverwiesen.

Verteidiger will in Straßburg klagen

Motassadeqs Verteidiger Udo Jacob kündigte eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an. Es handele sich um "willkürlichen Entscheidungen" der deutschen Gerichte gegen seinen Mandanten, die allein "aufgrund von Vermutungen und ohne Beweisgrundlage zustande gekommen" seien, sagte Jacob. Nach seinen Worten will die Verteidigung beim OLG Hamburg außerdem auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens klagen. Unter anderem sei der vom Terrorverdacht freigesprochene Marokkaner Abdelghani Mzoudi bereit, in einem neuen Verfahren zugunsten seines Landsmanns auszusagen. Das letzte Wort sei noch nicht gesprochen, sagte Jacob. (tso/ddp/AFP)

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