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Terrorismus: Motassadeq in Haft genommen

Entgegen einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg ist der Terrorhelfer Mounir al Motassadeq nun doch inhaftiert worden. Seine Verteidigung will jetzt den Gang vor das Bundesverfassungsgericht prüfen.

Karlsruhe/Hamburg - Das juristische Tauziehen um die Inhaftierung des rechtskräftig verurteilten Terrorhelfers Mounir El Motassadeq ist beendet. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitagabend in Karlsruhe die vom Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) gewährte Haftverschonung verworfen hatte, nahmen Beamte den 32-Jährigen umgehend fest. Er kam in Untersuchungshaft. Begründet wurde die BGH-Entscheidung mit der erheblich erhöhten Fluchtgefahr, da unter anderem die Familie des Marokkaners inzwischen ausgereist sei.

Die obersten Richter hielten die vom OLG verfügte Verschärfung der Meldepflicht "nicht für geeignet, der nunmehr deutlich erhöhten Fluchtgefahr zu begegnen". Da sich die Verhältnisse "gravierend zum Nachteil des Angeklagten geändert" hätten, böte auch das bisherige Verhalten Motassadeqs keine ausreichende Gewähr, "dass sich der Angeklagte dem weiteren Verfahren stellen und nicht dem erheblichen Fluchtanreiz nachgeben wird".

"Stets alle Anweisungen befolgt"

Motassadeq war am Donnerstag vom Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen für schuldig befunden worden. Dennoch verfügte das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, Motassadeq vorerst nicht in Haft zu nehmen. Dagegen legte die Bundesanwaltschaft Beschwerde ein, die ebenfalls vom OLG zurückgewiesen wurde. Der 3. Strafsenat des BGH in Karlsruhe gab am Abend indes der Beschwerde von Generalbundesanwältin Monika Harms gegen die Entscheidung statt.

Das Oberlandesgericht hatte zuvor seine unveränderte Haltung, den Haftbefehl weiterhin auszusetzen, damit begründet, dass eine Verschärfung der Meldeanweisung ausreiche, um einer Fluchtgefahr Motassadeqs wirksam zu begegnen. Der Angeklagte habe seit seiner vorübergehenden Freilassung "stets beanstandungsfrei alle Anweisungen befolgt" und sich an festgelegten Tagen bei der Polizei gemeldet. Motassadeq habe auch dann keine Fluchtversuche unternommen, als die Verurteilung zu einer hohen Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum Mord wieder wahrscheinlicher geworden sei.

"Keine Gesamtabwägung aller Umstände"

Generalbundesanwältin Harms hatte gegen die gleichlautende Entscheidung des Hamburger Gerichtes vom Donnerstagabend Beschwerde eingelegt und dies damit begründet, dass "keine Gesamtabwägung aller Umstände" vorgenommen worden sei. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft besteht inzwischen erhöhte Fluchtgefahr, weil Motassadeq durch seine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord zum einen "mit einer wesentlich höheren Haftstrafe zu rechnen" habe.

Unterdessen prüft die Verteidigung, ob sie nach dem verschärften Schuldspruch vom Vortag vor das Bundesverfassungsgericht zieht. Man habe jetzt einen Monat Zeit, darzulegen, ob in dem Urteil verfassungsrechtliche Mängel gesehen würden, sagte Motassadeq-Anwalt Ladislav Anisic. Andererseits setze die Verteidigung darauf, dass sich absehbar die politischen Verhältnisse in den USA änderten und man an den dort inhaftierten mutmaßlichen Cheflogistiker der Anschläge, Ramzi Binalshibh, den mutmaßlichen Drahtziehers Khalid Sheikh Mohammed sowie den angeblichen Al-Qaida-Kontaktmann Mohamedou Ould Slahi herankomme. "Schon ein Satz von ihnen würde ausreichen, um Motassadeq zu entlasten", sagte Anisic. (tso/ddp)

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