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Politik: Terrorprozess: Tunesier belastet

Berlin Im Berliner Terrorprozess hat Deutschlands ranghöchster Verfassungsschützer den angeklagten Tunesier Ihsan G. belastet.

Berlin Im Berliner Terrorprozess hat Deutschlands ranghöchster Verfassungsschützer den angeklagten Tunesier Ihsan G. belastet. Bei einem mitgehörten Telefonat im April 2003 habe ein Araber bezüglich G. geäußert, wegen einer Festnahme sei eine „schlimme Sache“ nicht zu Stande gekommen, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, am Dienstag dem Kammergericht. Die Berliner Polizei hatte Ihsan G. am 20. März 2003, dem ersten Tag des Irakkrieges, festgenommen.

Die Bundesanwaltschaft wirft G. vor, er habe im Auftrag von Al Qaida eine Terrorgruppe aufbauen wollen, die bei Beginn des Krieges Anschläge in der Bundesrepublik verüben sollte. Nach Ansicht der Verteidiger von G. hatte der abgehörte Araber jedoch im April 2003 von der „schlimmen Sache“ erst durch Verhöre bei der Polizei und Presseberichte nach der Festnahme von Ihsan G. erfahren – und nicht weil Ihsan G. ihn in Anschlagspläne eingeweiht haben könnte.

Der Strafsenat verlas zudem den Bericht eines V-Manns der Berliner Polizei. Darin wird der Imam der Neuköllner Al-Nur-Moschee, in der Ihsan G. Rekruten für einen Anschlag trainiert haben soll, mit fanatischen Äußerungen zitiert. Der Imam soll behauptet haben, es sei „gottgefällig“, Kinder von Ungläubigen zu töten und muslimische Kinder im heiligen Krieg einzusetzen. fan

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