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Politik: Terrorprozess: V-Leute dürfen nicht vor Gericht

(fan). Im Prozess gegen den Terrorverdächtigen Ihsan G.

(fan). Im Prozess gegen den Terrorverdächtigen Ihsan G. können zwei VLeute der Berliner Sicherheitsbehörden nicht als Zeugen befragt werden. Eine entsprechende Anfrage des Berliner Kammergerichts beschied die Innenverwaltung jetzt abschlägig. Es sei zu befürchten, dass bei einer Zeugenaussage die Identität der V-Leute bekannt würde, sagte eine Sprecherin der Innenverwaltung. Möglich sei jedoch, die Polizeibeamten zu befragen, die die Vertrauenspersonen bereits vernommen hätten. Außerdem könnten über „Kontaktpersonen“ Fragen an die V-Leute gerichtet werden. Diese hatten den Tunesier schwer belastet.

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