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Franco A. am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Archivbild vom 8. Juni 2021)

© dpa/Getty Images/Thomas Lohnes/Pool

Terrorverdächtiger in U-Haft: SEK nimmt Ex-Bundeswehrsoldaten Franco A. fest

Gegen den wegen Terrorverdachts angeklagten Bundeswehrsoldaten ist Haftbefehl erlassen worden. Am Freitag hatte sich A. ein Handgemenge mit Polizisten geliefert.

Gegen den wegen Terrorverdachts angeklagten Ex-Bundeswehrsoldaten Franco A. ist am Samstagabend ein Haftbefehl erlassen worden. Laut einer Mitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main befindet sich A. aktuell in Untersuchungshaft. Es bestehe Verdunkelungs- und Fluchtgefahr.

"Bei einer am Abend des 11.02.2022 in Offenbach am Main durchgeführten Personenkontrolle des Angeklagten war festgestellt worden, dass dieser Gegenstände mit sich führte, die als Beweismittel in Betracht kommen", schreibt das Gericht. Am Sonntagvormittag habe ein Sondereinsatzkommando der Polizei den Haftbefehl vollstreckt.

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Am Freitagabend war Franco A. offenbar an einer S-Bahn-Station in Offenbach am Main in einen Streit mit der Polizei geraten. Ein Zeuge berichtete dem Tagesspiegel von einer lautstarken und handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen A. und den Polizisten.

Ein Foto, das die „Bild“ veröffentlicht hatte, zeigt, wie ein Polizist eine Taser-Pistole auf A. richtet. Die Polizei bestätigte am Samstag die vorübergehende Festnahme. Franco A. muss sich derzeit in einem Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten, die Bundesanwaltschaft legt ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zur Last.

Er soll Anschläge auf Politiker geplant haben. Der frühere Offizier legte sich demnach auch eine falsche Identität als syrischer Flüchtling zu – aus Sicht der Ankläger, um den Verdacht nach einem Anschlag auf Flüchtlinge zu richten und das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern.

Die Bundesanwaltschaft sieht eine völkisch-nationalistische Haltung als Motiv. Franco A. bestreitet die Vorwürfe größtenteils. Er räumt aber ein, mehrere Waffen besessen und unter anderem an seinem Dienstort aufbewahrt zu haben.Franco A. wurde bereits im April 2017 in U-Haft genommen, doch Ende November 2017 hatte der Bundesgerichtshof den Haftbefehl gegen ihn aufgehoben. Es fehle an einem dringenden Tatverdacht. Seither befand er sich auf freiem Fuß – bis jetzt. (mit dpa)

Jonas Fedders

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