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Thema

Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe streicht den Lauschangriff zusammen. Ermittler dürfen sich nur bei schwersten Straftaten einschalten – und auch dann nur mit Vorsicht

Von Jost Müller-Neuhof

Seit Jahresanfang müssen Kassenpatienten sich stärker an den Gesundheitskosten beteiligen. Doch es gibt Mittel und Wege, die Belastungen zu mildern

Von Heike Jahberg

Die Grünen werfen dem Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) vor, er wolle mithilfe des Bundesverfassungsgerichts drastische Sparmaßnahmen bei der Bildung, den Hochschulen und Kultureinrichtungen erzwingen. Die Rede ist von 1,05 Milliarden Euro Mehrausgaben im Vergleich zu den anderen Bundesländern, die Sarrazin als „politisch bedingt“ ansieht – 450 Millionen Euro bei den Hochschulen, 300 Millionen Euro bei den Kitas und je 150 Millionen Euro bei den Schulen und der Kultur.

Die Bundesregierung plant, untherapierbare Straftäter auch nach Verbüßen ihrer Strafe per nachträglicher Anordnung für immer wegzusperren. Sollte das Bundesverfassungsgericht an diesem Dienstag die Landesgesetze zur umstrittenen so genannten nachträglichen Sicherungsverwahrung kippen, werde sich die Regierung dafür einsetzen, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Montag dem Tagesspiegel: „Wenn das Verfassungsgericht die nachträgliche Sicherungsverwahrung für zulässig hält und davon ausgeht, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat, werden wir uns der Sache annehmen.

Von Jost Müller-Neuhof
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