Die neuen Bundesländer benötigen weiterhin viel Geld, um ihre Infrastruktur zu modernisieren. Aufgestockt oder verringert werden sollten diese Summen aber nicht, findet der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Klaus Zimmermann.
Bundesverfassungsgericht
Die Zeugen Jehovas und das Land Berlin werden heute vor Gericht erneut zusammentreffen. Damit geht der langjährige Rechtsstreit um die Gleichstellung der Zeugen Jehovas mit den anderen großen Kirchen in eine neue juristische Runde.
Der Auftrag war ein anderer: Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber im Juli 1999 aufgetragen, das Gesetz zur Überwachung von Personen durch die Geheimdienste verfassungskonform zu machen. Das sogenannte G10-Gesetz sollte so novelliert werden, dass das Abhören von Telefonen klarer beschränkt und besser kontrolliert wird.
Auch verfassungsfeindliche Parteien dürfen demonstrieren, jedenfalls solange sie nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten sind und sich friedlich versammeln. Das ist der Kern der Begründung, mit der das Bundesverfassungsgericht die Mai-Demonstrationen der NPD in Essen und Augsburg genehmigte.
Personen, die sich aus beruflichen Gründen mit Kriminellen beschäftigen, dürfen nicht ohne weiteres von der Polizei observiert werden. Dies stellt das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss klar.
Versicherungskunden werden künftig mehr Klarheit bei Lebensversicherungsverträgen erwarten können. Der Grund: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrere seit 1995 verwendete Klauseln über Abschluss und Beendigung von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt - Klauseln etwa über die Kosten eines Neuvertrags, den Rückkaufswert der Versicherung und die Folgen der Beitragsfreistellung.
Die Steuererklärung könnte so einfach sein. Auf einem einzigen Blatt Papier, besser noch auf einer Postkarte teilt der Steuerzahler dem Finanzamt seine Einkünfte mit, zieht die Freibeträge für seine Familienmitglieder ab und das war es.
Die privaten Zusteller laufen Sturm gegen die von der Bundesregierung eingeleitete Verlängerung des Briefmonopols der Deutschen Post AG. Die Wettbewerber, die sich zu einem Aktionsforum "Mehr Farbe im Postmarkt" zusammengeschlossen haben, fühlen sich durch die Regierungspläne betrogen und drohen mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Eckart Werthebach (61) steht seit den Krawallen am 1. Mai in Berlin in starker Kritik.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Meinungsfreiheit der Parteien im Wahlkampf als unverzichtbar eingestuft und eine Beschwerde gegen Werbemethoden der rechtsextremen Deutschen Volksunion (DVU) zurückgewiesen (Az.: 1 BvR 932/94).
Die Forderung des DGB-Vorsitzenden Schulte, Kindergeld nur noch für Bezieher niedriger Einkommen zu zahlen, erscheint auf den ersten Blick überzeugend. Aber wie so oft: Was zunächst plausibel klingt, erweist sich bei genauerer Prüfung als problematisch.
Christine Bergmann (61) ist Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Berliner kennen die Sozialdemokratin noch als Senatorin und Bürgermeisterin.
Fast alle Ländervertreter haben in der Finanzausgleichsdebatte im Bundesrat am Freitag das Wort ergriffen, doch kaum einer die Initiative. Keine Bewegung zwischen den Lagern.
Demonstrationen sind nicht so einfach zu verbieten. Die Justiz schützt die Freiheit, seine Meinung sagen zu dürfen, auch bei öffentlichen Kundgebungen.
Wieder einmal sorgt die Judikative in Deutschland für Politik, und es entsteht eine längst fällige öffentliche Debatte. Aufgrund zweier Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind die Kinder als Renten- und Pflegeversicherungszahler von morgen zum Thema geworden.
Gegner des Ausbaus des Hamburger Airbus-Werkes im Naturschutzgebiet Mühlenberger Loch haben am Mittwoch beim Bundesverfassungsgericht einen vorläufigen Baustopp beantragt. Wie die Rechtsanwälte der beiden Kläger in Hamburg mitteilten, wurde bei den Karlsruher Richtern ein Eilantrag auf einstweilige Anordnung gegen die bereits laufende Erweiterung des Werksgeländes gestellt.
Kinder sind noch wertvoller, als ihr glaubt - Keine Moral, nur Marktwirtschaft: Knappe Ware hat ihren PreisIhr Kinderlosen habt ja Recht. Wir müssen doch gewusst haben, warum wir Nachwuchs wollten.
Die NPD hat am Freitag dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ihre Stellungnahme zum Verbotsantrag der Bundesregierung übermittelt. Der Parteivorsitzende Udo Voigt und NPD-Rechtsanwalt Horst Mahler gaben den insgesamt 132 Seiten umfassenden Schriftsatz persönlich beim Gericht ab.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 26. Juni über das Unterrichtsfach "Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde" (LER) an Brandenburgs Schulen.
Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) hat die Forderung des CDU/CSU-Fraktionschefs Friedrich Merz, Kinder künftig nicht mehr über Sozialhilfe zu fördern, abgelehnt. Riester nannte den Voschlag am Donnerstag im ZDF-Morgenmagazin einen "Merzschen Schnellschuss".
Der Staat hört mit. Und zwar immer öfter bei Rechtsradikalen.
Neonazi-Aufmärsche in drei deutschen Städten haben am Osterwochenende zu Protestaktionen geführt. Im westfälischen Hagen demonstrierten rund 600 Bürger mit einem Friedens- und Freundschaftsfest am Ostermontag gegen einen Aufzug von Rechtsradikalen.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei angekündigte Aufzüge von Rechtsradikalen in Nordrhein-Westfalen an Ostern erlaubt. Das teilten die Karlsruher Richter am Freitag mit.
Bis zum Jahre 1995 war die Welt für Immobilienerben noch in Ordnung. Wer bis zu diesem Zeitpunkt eine Immobilie erbte oder als Geschenk erhielt, musste diese nur mit dem auf 140 Prozent erhöhten Einheitswert und nicht mit dem tatsächlichen (Verkehrs-) Wert versteuern.
Das Bundesverfassungsgericht hat strenge Vorgaben für Verbote rechtsextremistischer Demonstrationen gemacht. Allein die Erwartung, "der Veranstalter und die voraussichtlichen Teilnehmer würden nationalsozialistisches oder jedenfalls rechtsextremes Gedankengut verbreiten", reiche noch nicht für die Untersagung einer Kundgebung, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Begründung zu einer Entscheidung vom 24.
Wer nach dem Aufsehen erregenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung den Generationenvertrag für tot erklärt, sollte einen Moment darüber nachdenken, dass ohne Solidarität zwischen den Generationen menschliches Leben nicht möglich ist. Ob staatlich organisiert oder privat, ob umlagefinanziert oder kapitalgedeckt - an der Tatsache, dass die Menschen in ihrer aktiven Lebenszeit Verantwortung für Kinder und für Alte tragen, ist nicht zu rütteln.
Das Ehegattensplitting wurde 1958 eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Januar 1957 entschieden hatte, dass das damalige Einkommensteuergesetz gegen das Grundrecht aus Artikel 6 des Grundgesetzes verstieß, nämlich den Schutz von Ehe und Familie. Das alte Steuerrecht stellte Ehegatten im Ergebnis wirtschaftlich schlechter als andere Personen.
Die Debatte ist so alt wie die Bundesrepublik, mit dem neuerlichen Anlauf für ein Land Berlin-Brandenburg wird sie wieder aufflammen: Neugliederung des Bundesgebiets heißt das durchaus stammtischtaugliche Thema. Zumal die nächsten Jahre zunehmend von einer Diskussion über die Reform des Föderalismus geprägt sein werden.
In der Diskussion um die Familienpolitik haben die Grünen eine generelle Kinderkomponente bei den Lohnnebenkosten vorgeschlagen. Die Sozialexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Ekin Deligöz, sagte, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung solle zum Anlass genommen werden, um sämtliche Sozialversicherungsbeiträge auf ihre Familienfreundlichkeit zu überprüfen.
Nach dem Bundesverfassungsgericht fordert nun auch der Beirat beim Familienministerium eine weitreichende Entlastung von Eltern mit Kindern. "In jedem Fall sind die Freibeträge und Transferleistungen zu erhöhen", zitierte das Magazin "Spiegel" aus einem unveröffentlichten Gutachten des wissenschaftlichen Beirats.
Horst Seehofer wittert Morgenluft. Der Chef-Sozialpolitiker der Union hat sofort erkannt, welch unverhoffte Möglichkeiten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung der Opposition bietet.
Jürgen Borchert (51) ist Richter am hessischen Landessozialgericht in Darmstadt. Er war als Sachverständiger des Deutschen Familienverbandesan dem Verfahren beteiligt.
Familien mit Kindern müssen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bei der Sozialversicherung weiter entlastet werden. Die Richter entschieden am Dienstag, dass Kindererziehung die Funktionsfähigkeit der Solidarkasse sichere und daher besonders belohnt werden müsse.
Lange ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr mit so viel Spannung erwartet worden wie der Spruch der Karlsruher Richter zur Pflegeversicherung an diesem Dienstag. "Es wird sehr, sehr spannend", meint der hessische Sozialrichter Jürgen Borchert, der die Verfassungsbeschwerde einer Familie gegen die seit 1995 bestehende Pflegeversicherung mitverfasst hat.
Wolfgang Clement (60) ist seit Mai 1998 Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen. Der Jurist und frühere Journalist, der seit 1970 der SPD angehört, war zuvor Sprecher des SPD-Vorstands, stellvertretender Bundesgeschäftsführer, Chef der Staatskanzlei unter Johannes Rau und Wirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen.
Nach der Bundesregierung haben jetzt auch Bundestag und Bundesrat ein Verbot der rechtsextremistischen NPD beantragt. Wie ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte, gingen die beiden Anträge am Freitag in Karlsruhe ein.
Im Streit um die Erbschaftsteuer hat der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) die Länder aufgerufen, zu einem Kompromiss zu finden. Im Bundesrat sagte Clement am Freitag, die von der SPD verlangte Neubewertung von Immobilienvermögen sei vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben, doch dürfe es nicht das Ziel sein, höhere Belastungen für Erben und Mehreinnahmen für die Länderhaushalte zu erzielen.
Das so genannte Krankenhausnotopfer von 1997 verstößt nicht gegen die Grundrechte. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.
C. Prokop ist Chef des Deutschen Leichtathletik-Verbandes.
Der Freistaat Bayern will vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Gesetz zur so genannten Homo-Ehe klagen. Das beschloss das Kabinett in München am Dienstag auf Antrag von Justizminister Manfred Weiß (CSU).