Finanzminister Hans Eichel (SPD) will den Beitrag des Bundes im Finanzausgleich verringern und den Bundesanteil bei den Umsatzsteuereinnahmen wieder erhöhen, schlägt aber vor, dass der Bund künftig den Fonds Deutsche Einheit alleine finanziert. Das geht aus dem am Donnerstag vorgelegten Entwurf des Maßstäbegesetzes zum Bund-Länder-Finanzausgleich hervor, das vom Bundesverfassungsgericht im November 1999 zur Klärung der Eckpunkte des Finanzausgleichs gefordert worden war.
Bundesverfassungsgericht
Solche Post kommt nur selten nach Karlsruhe. Punkt 23.
Die Bundesregierung will ihren Verbotsantrag gegen die rechtsextremistische NPD bis spätestens Mittwoch beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Dies kündigte der Sprecher des Innenministeriums, Rainer Lingenthal, an.
Die Verwirrung ist nicht beseitigt, eine Lösung so wenig in Sicht wie zuvor: Was die Ministerpräsidenten und ihre Finanzminister in Wiesbaden in stundenlangen Gesprächen in Sachen Bund-Länder-Finanzausgleich zu Stande gebracht haben, ist allenfalls unnötiger Zeitgewinn - ein Gewinn, der sich als Verlust erweisen kann. Nun ist der Bund in der Vorhand und kann über seine Gesetzgebung den Gang der Dinge bestimmen.
Sie werfen den Nehmerländern im Finanzausgleich vor, mit ihren Vorschlägen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ignorieren. Was bringt eine Runde wie die Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Wochenende, wenn sie von solchen Missklängen begleitet wird?
Die Bundesregierung muss der rechtsextremen NPD vor einem Verbotsantrag keine Akteneinsicht gewähren. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss einen Antrag der NPD auf Akteneinsicht und Gelegenheit zur anschließenden Stellungnahme vor der Antragsstellung zurück.
Die Revolution begann vor sieben Jahren dort, wo sie heute ihren Triumph feiern könnte - in Karlsruhe. Am Anfang stand die gültige Regel für alle gelungenen Umstürze: Wer neue Gesetze will, der muss die alten brechen.
Die Großen gegen die Kleinsten: Mit dem Gutachten zur so genannten Stadtstaatenwertung im Finanzausgleich haben die Zahlerländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen ihre Forderung nach einem aus ihrer Sicht gerechteren Ausgleichssystem Nachdruck verliehen. Damit sind auch eine Woche vor der Konferenz der Ministerpräsidenten in Wiesbaden die Fronten klar: der so genannte "Hannover-Kreis", die Mehrheit der zehn ärmeren Nehmerländer plus Hamburg (das reich ist und in den Finanzausgleich einzahlt) muss erkennen, dass sich die vier Geberländer vorerst nicht haben auseinander dividieren lassen.
Die Speicherung des "genetischen Fingerabdrucks" zum Beispiel von Mördern oder Sexualverbrechern ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe darf von rechtskräftig verurteilten Straftätern die genetische Identität gespeichert werden, wenn weitere Straftaten zu erwarten sind.
Die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und ihre künftige Staatssekretärin lassen verlauten, sie wollten eine Wende in der Gentechnologie - hin zu mehr Liberalität. Und damit das auch jeder glaubt, sollen ein Papier eingestampft, zwei Abteilungsleiter ausgetauscht und - welch kecker Mut - sogar eine Bundestagsdebatte anberaumt werden.
Echtes Court-TV mit echten Fällen gibt es in Deutschland nicht. Also echte Fälle im Sinne von Strafrecht oder Zivilrecht.
Arme und reiche Bundesländer sind im Streit um ihren Finanzausgleich keinen Schritt weiter gekommen. Am Freitag beschlossen zwar die Finanzminister von elf vorwiegend finanzschwachen Ländern förmlich ein eigenes Modell zur Neuordnung des Länderfinanzausgleichs.
Fernsehübertragungen aus dem Gericht sollen nach Ansicht von Rechtspolitikern auch in Deutschland möglich sein. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach, plädierte in "Bild" dafür, TV-Aufnahmen bei der Urteilsverkündung zuzulassen.
In der Diskussion über die Reform des Rentensystems hat sich SPD-Generalsekretär Franz Müntefering für längere Lebensarbeitszeiten ausgesprochen. Auf diese Weise könnten die sozialen Sicherungssysteme gestützt werden, sagte Müntefering am Sonntag im Deutschlandfunk.
Handwerk hat goldenen Boden, heißt es. Stimmt, bedenkt man, dass Otto Normalverbraucher für eine Handwerkerstunde heute im Schnitt bereits fünf Stunden rackern muss.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Praxis des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten beanstandet, nur zu Lasten, aber nicht zu Gunsten von Asylbewerbern juristisch tätig zu werden. Dies entspreche nicht dem gesetzlichen Auftrag, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Kammerentscheidung des Zweiten Senats.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat dem Asylbeauftragten des Bundes Einseitigkeit zu Lasten abgelehnter Asylbewerber vorgeworfen. Die in Zirndorf ansässige Behörde unter der Leitung von Klaus Blumentritt (parteilos) werde in bestimmten Entscheidungen ihrem "gesetzgeberischen Auftrag nicht gerecht", hieß es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.
Für die bessere Förderung von Familien zeichnet sich kein parteiübergreifender Konsens ab. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) stellte am Dienstag zusätzlich zur beabsichtigten Erhöhung des Kindergeldes auch einen höheren Steuerfreibetrag pro Kind in Aussicht.
Das Datum 27. Juli 2000 markiert einen Wendepunkt.
Was sind "notwendige Ausgaben" von Bund und Ländern? Was sind "einheitliche Lebensverhältnisse" in Deutschland?
Die Ministerpräsidenten zappeln in der Falle des kooperativen fiskalischen Föderalismus, die sie selbst mit aufgestellt haben. Aber auch andere im Bund und den Ländern haben in den letzten Jahrzehnten mitgeholfen, die institutionellen Voraussetzungen zu schaffen, fiskalische Verantwortung leichter zu verwischen.
Die Zeugen Jehovas haben mit ihrer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Erfolg gehabt, dennoch haben sie nur einen Etappensieg erzielt. Denn der Zweite Senat hat unter Vorsitz von Gerichtspräsidentin Jutta Limbach vor allem die Begründung als verfassungswidrig beanstandet, mit der die Berliner Verwaltungsrichter 1997 den Antrag der Zeugen Jehovas abgelehnt hatten, sie mit den Protestanten, Katholiken, Methodisten, Neuapostolen und anderen kleineren christlichen Gemeinden in Deutschland gleichzustellen.
Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas hat am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Teilerfolg erzielt. Der Zweite Senat hob einstimmig ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Berlin von 1997 auf, mit dem die Gleichstellung der Religionsgemeinschaft mit den anerkannten Kirchen in Deutschland abgelehnt wurde.
Das Bundesverfassungsgericht hat das richtige Urteil gefällt: Die Benetton-Werbung, vom Bundesgerichtshof zuvor zwei Mal verboten, ist nicht illegal. Das ist klug, ja im Grunde selbstverständlich.
Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass es für Werbung Grenzen geben muss, etwa beim Jugendschutz. Im Fall Benetton seien sie jedoch nicht erreicht: "Eine belästigende Wirkung (.
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Anzeigenmotive der Firma Benetton nachträglich erlaubt. Fünf Jahre nachdem der Bundesgerichtshof die Anzeigen als wettbewerbswidrig untersagt hatte, hob das Gericht die Urteile auf eine Verfassungsbeschwerde eines Verlagshauses am Dienstag auf.
Noch nie hatte Werbung solche Diskussionen ausgelöst: Eine schwarzglänzende Ente auf einem Ölteppich, Kinder beim Hausbau in der Dritten Welt, ein nacktes Hinterteil mit dem Stempel "HIV-positiv", die blutdurchtränkte Uniform eines erschossenen bosnischen Soldaten.Die Motive des italienischen Textilherstellers Benetton bei seiner Anzeigenkampagne Anfang der neunziger Jahre bestanden nur aus einem spektakulären Foto und dem diskret platzierten Schriftzug "United Colours of Benetton".
Diese Situation hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben: Drei Verfassungsorgane - Bundesregierung, Bundesrat und jetzt auch der Bundestag - rufen das Bundesverfassungsgericht an, um ein Verbot der rechtsextremen NPD durchzusetzen. Dieses gemeinsame Auftreten soll die Dringlichkeit des Begehrens unterstreichen.
Der Antrag auf Verbot der rechtsradikalen NPD wird jetzt von allen drei Verfassungsorganen mitgetragen. Am Freitag stimmte auch der Bundestag mit den Stimmen von SPD, Grünen und PDS dafür, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen eigenen Antrag auf Parteiverbot zu stellen.
Mit ihrem deutlichen Votum für Karlsruhe als Sitz des Bundesverfassungsgerichts schreiben die derzeit 15 Mitglieder des Gerichts eine lange Tradition fort. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 residiert das höchste deutsche Gericht schon in der alten badischen Residenzstadt, obwohl dieser Sitz erst später per Gesetz fixiert wurde.
Erstmals einer auf dem grünen Ticket: der Gießener Verfassungsrechtler Brun-Otto Bryde wird Verfassungsrichter. An diesem Freitag wird ihn der zwölfköpfige Wahlmännerausschuss des Bundestags in dieses Amt wählen.
Mit einem Votum für Berlin oder Potsdam hätten sich die Richter des Bundesverfassungsgerichts ein Denkmal setzen können. Doch sie haben sich mit einer deutlichen Mehrheit dagegen ausgesprochen.
Das Bundesverfassungsgericht bleibt in Karlsruhe. Zehn der derzeit 15 Verfassungsrichter entschieden sich am Mittwoch für den traditionellen Sitz und fünf dagegen, wie Gerichtspräsidentin Jutta Limbach in Karlsruhe sagte.
Das Bundesverfassungsgericht wird angerufen, wenn Bürger, Gerichte oder Politiker Verstöße gegen das Grundgesetz vermuten. Es ist das oberste Organ der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik.
Der Antrag der Bundesregierung auf Verbot der NPD wird vermutlich nicht mehr in diesem Jahr beim Bundesverfassungsgericht eingehen. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) wies am Dienstag in Berlin darauf hin, dass dieser Antrag sorgfältig vorbereitet werden müsse.
Der Chef der Wiesbadener Staatskanzlei, Jochen Riebel (CDU), sprach von einem "ungewöhnlichen Weg", als er am Dienstag vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts die Normenkontrollklage seiner Landesregierung gegen das hessische Wahlprüfungsrecht begründete. Seine Regierung habe gegen die eigene Verfassung klagen müssen, um einen schweren Verfassungskonflikt zu vermeiden, sagte Riebel.
Die Grünen-Spitze in Fraktion und Partei hat sich auf einen neuen Kandidaten für den Posten eines Richters am Bundesverfassungsgericht verständigt. Sie schlagen dem Bundestag nun den Staatsrechtsprofessor Brun-Otto Bryde vor, um die seit anderthalb Jahren geführte Diskussion zu beenden.
Wird das Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe nach Potsdam umziehen? Dies wäre natürlich ein Glücksfall für die Sanssouci-Stadt.
In die Diskussion um den möglichen Umzug des Bundesverfassungsgerichts von Karlsruhe nach Berlin oder Potsdam hat jetzt auch Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) eingegriffen. Däubler-Gmelin sagte am Sonntag, sie sehe bei den Verfassungsrichtern keine Tendenz, das Oberste Gericht zu verlegen.
Die Chancen sind ungewiss, doch das politische Potsdam ist elektrisiert: Der von Bundesverfassungsrichtern erwogene Umzug des obersten deutschen Gerichts nach Potsdam könnte eine Chance für den Wiederaufbau des Stadtschlosses bedeuten. Es soll ab etwa 2003 wieder aufgebaut werden, doch hat die Stadt bisher keine Nutzungsmöglichkeit gefunden.