Ob sich Bundestag und Bundesregierung einem NPD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht anschließen, ist derzeit völlig offen. Die Abgeordneten erhalten nun das bisher unter Verschluss gehaltene Material, mit dem das Verbot begründet werden soll. Der Bericht hat aber Tücken.
Richterroben und Ringertrikots: Rot erregt die Aufmerksamkeit und flößt Respekt ein. Aber auch Blau beeinflusst Menschen, macht sie kreativer, entspannter. Wie Farben den Geist beeinflussen.
Einen „bunt angemalten Knast“ nennen Gefangene den Entwurf für den Neubau für Sicherungsverwahrte auf dem Gelände der JVA Tegel. Gestern legten Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) und Senatsbaudirektorin Regula Lüscher den Grundstein.
Die Länder wollen einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot starten. Die Ministerpräsidenten sprachen sich am Donnerstag bei einem Treffen in Berlin dafür aus, ein neues Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei einzuleiten. Wie geht es nun weiter?
Kaum kommen sie frei, rückt die Polizei an: In manchen Bundesländern werden die Ex-Straftäter lückenlos beobachtet. Ob das Gesetz das hergibt, ist zweifelhaft
Während Hessens Innenminister Boris Rhein am Dienstag verkündete, sein Bundesland werde sich einem NPD-Verbotsantrag „nicht entgegenstellen“, warnen Rechts- und Innenpolitiker der Grünen aus mehreren Landtagen und dem Bundestag „eindringlich“ vor diesem Schritt. Es sei „ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu erwarten“, heißt es in einer Erklärung vom Dienstag.
Die CDU hat auf ihrem Parteitag eine steuerliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften abgelehnt. Außerdem wählte die Partei erstmals ein Frau mit Migrationshintergrund in das Präsidium.
Schon einmal, im Jahr 2001, hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung einen Antrag auf Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Wer heute, da um ein neues Verbotsverfahren diskutiert wird, an die Akten von damals herankommen will, hat es schwer.
Ein zweites Mal in Karlsruhe zu scheitern, wäre für Befürworter eines NPD-Verbots eine politische Blamage ersten Ranges. Deshalb tun sich alle so schwer mit dem Gang vor die Richter. In dieser Woche dürfte sich entscheiden, ob es einen neuen juristischen Anlauf gibt. Welche Entscheidung ist zu erwarten?
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sieht keine Notwendigkeit für einen Bundestags-Beschluss zu einem neuen NPD-Verbotsverfahren. Er befürchtet, hinter die Fichte geführt zu werden und er lobt den politischen Gegner.
Der Deutsche Hochschulverband hat erneut kritisiert, wie die Länder die W-Besoldung für Professoren neu ordnen wollen. Wer die Leistungszulagen streiche, konterkariere langjährige Bemühungen der Wissenschaftspolitik.
Während bei den Ländern alles auf einen zweiten Anlauf hinaus läuft, wächst in der Unionsfraktion der Widerstand gegen einen NPD-Verbotsantrag. Vor allem die V-Mann-Frage bereitet Sorgen.
Dem antifaschistischen Herdentrieb der Politiker und Bürokraten von Bund und Ländern wagt sich derzeit niemand entgegen zu stellen. Dabei ist ein erneutes Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens alles andere als ausgeschlossen.
Soll das Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche Paare gelten? Kanzlerin Merkel positioniert sich dagegen, auf dem CDU-Parteitag könnte die Frage für Ärger sorgen.
Erst hat Niedersachsen seine ablehnende Haltung aufgegeben, nun machen vermutlich auch Hessen und das Saarland mit bei einem neuen NPD-Verbotsantrag. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich zeigte sich meist skeptisch, nun sieht man sich im Bundesinnenministerium gut gerüstet.
Alle Studierenden, die in Berlin zwischen 1996 und 2004 eingeschrieben waren, müssen ihre Rückmeldegebühren zurückbekommen: Das sagt der FU-Jurist Christian Pestalozza. Er wirft dem Land Berlin „Schlamperei“ vor, nachdem Karlsruhe die Gebühren für verfassungswidrig erklärt hat.
Der Studierendenausschuss (AStA) der Uni Potsdam erwartet, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Berliner Rückmeldegebühren langfristig auch Brandenburger Studierende betrifft. In Brandenburg wird seit 2001 eine Immatrikulations- und Rückmeldegebühr von 51 Euro erhoben.
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann hat ein Gutachten zu einem möglichen NPD-Verbotsverfahren in Auftrag gegeben. Nun sagt er: "Man kann jetzt diesen Weg gehen."
Berliner Studierende zahlten jahrelang zu Unrecht Rückmeldegebühren: Das urteilt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Können die damals Eingeschriebenen darauf hoffen, viel Geld zurückzubekommen?
UPDATE. Die von 1996 bis 2004 geltende Rückmeldegebühr von 100 Mark pro Semester (51,13 Euro) an Berliner Hochschulen ist verfassungswidrig. Die Gebühr in Brandenburg ist von diesem Urteil nicht betroffen.
In Berlin treffen sich drei ehemalige CDU-Ministerpräsidenten. Ihr Thema: der deutsche und europäische Föderalismus. Roland Koch stichelt ein bisschen gegen die Bundesregierung, Günther Oettinger meint, dass man in Brüssel nicht alles regeln muss, und Peter Müller hat etwas gegen zu viel Einheitlichkeit.
Nach einem schrägen Vergleich bei einer Buchvorstellung vor fünf Jahren machten die Medien aus Eva Herman "Eva Braun". Den Kampf dagegen hat die ehemalige Tagesschau-Moderatorin nun in letzter Instanz verloren.
Der Beschwerdeführerin war es nicht gelungen, sich unmissverständlich auszudrücken. Mit dieser Aussage endet ein am Dienstag veröffentlichter Beschluss der Bundesverfassungsgerichts, zugleich scheiterte damit der jahrelange Kampf Eva Hermans gegen den Springer-Verlag.
Durch alle Instanzen hat sich die frühere "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman geklagt. Nun hat sie den Rechtsstreit um ihre lobenden Worte zum Mutterbild während des Dritten Reiches endgültig verloren. Die Verantwortung dafür trägt sie selbst.
Ulrich Battis, Verwaltungsrechtler an der Humboldt-Universität, kritisiert die Gesetzentwürfe der Länder zur neuen W-Besoldung. Gekürzte Leistungsbezüge und neue Erfahrungsstufen widersprächen dem Grundgesetz, schreibt er in einem Gutachten für die Hochschulerektorenkonferenz.
Berlins Innensenator Henkel macht sich für ein neues NPD-Verbotsverfahren stark, doch andere Unions-Innenminister zögern. In den mehr als 1000 Seiten mit belastenden Belegen zur NPD wurde auch der Beitrag eines bezahlten Spitzels entdeckt.
Die rechtsradikale Partei will einem Verbotsantrag zuvorkommen und fordert die Feststellung, dass sie verfassungsgemäß ist. Der Antrag ist aussichtslos, aber PR-trächtig
Die NPD will ihre Verfassungsmäßigkeit mit einem Gang nach Karlsruhe bestätigen lassen. Der juristisch ausweglose Schritt löst Kopfschütteln aus - und könnte als reiner Propagandacoup angelegt sein.
Am Mittwoch werden die Innenminister zu ihrer Konferenz im niedersächsischen Celle zusammenkommen. Sie wollen dort das Reizthema NPD-Verbot diskutieren. Sachsen-Anhalts Innenminister Stahlknecht fordert eine Entscheidung.
Eine geplante Klage der SPD gegen das Betreuungsgeld vor dem Bundesverfassungsgericht ist Quatsch. Das Betreuungsgeld hebelt weder die Neutralität des Staates aus, noch greift der Staat damit übermäßig in die Wahlfreiheit der Familien ein.
Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine Reihe wichtiger Entscheidungen getroffen – hier ein Überblick: Bundeswehr: Deutsche Soldaten bleiben für ein weiteres Jahr in der sudanesischen Krisenregion Darfur und im Südsudan. In Darfur sollen sie im Rahmen der internationalen Unamid- Mission den Waffenstillstand zwischen Regierungstruppen und Rebellen überwachen.